- Weitere mögliche Finanzhilfen für Vereine
- Fragen zum "alternativen Spielmodus"
- Bolzplatz-Förderung
- Erwartungen an Kinder, Kinder-Trainer und Eltern
- Rituale – ein fester Rahmen für das Kinder-Training
- Wie und wann geht der Spielbetrieb 2021 weiter?
- Phase 4 - Spielform 2
- Phase 3 - Spielform 1
- Phase 2 - Spielerisches Üben
- Phase 1 - Spiel_Spielform
- Phase 4 - Spielform 2
- Phase 3 - Spielform 1
- Phase 2 - Spielerisches Üben
- Phase 1 - Spiel_Spielform
- Phase 3 - Spielform 2
- Phase 2 - Spielform 1
- Phase 1 - Spiel_Spielerisches Üben
- Phase 3 - Spielform 2
- Phase 2 - Spielform 1
- Phase 1 - Spiel_Spielerisches Üben
- Was mache ich, wenn im Verein ein Corona-Fall auftritt?
- Informationen zur Hygienekonzepten für Vereine
- Was ist im Trainingsbetrieb aktuell erlaubt?
- Soforthilfeprogramm für Sportvereine
- Sammlung zum "Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb"
- Gibt es Haftungsrisiken, wenn das Training nun wieder aufgenommen wird?
- (Haftpflicht-)Versicherungsschutz bei Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs?
- Vortrag: Finanzielle Aspekte
- Vortrag: Rechtliche Aspekte
- Vortrag: Spielbetriebliche Aspekte
- Präsentation zu den digitalen Tagungen
- Kinderfußball
- Veränderte Bedürfnisse und Bewegungswelten
- Bildungszeitgesetz
- Sepp-Herberger-Tag
- Torsicherung
- ARAG Sportversicherung
- Arbeitshilfe des Landesjugendring BW
- Förderung lizenzierter Trainer/innen
- Jugendtrainergewinnung
- FSJ im Sport
- Dropout
- Kooperationsmöglichkeiten
- Kinderschutz
- Aufsichtspflicht
- Aktion "Fair bleiben liebe Eltern"
- Elternabend im Verein
- Lehrgangsprogramm SBFV
- Sportliche Konzeption
- Leitbild
- Rechtsfragen rund um Verträge (z.B. Vertragsspieler, Trainer, Betreuer)
- Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Zahlungserleichterungen der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
- Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
- Gibt es Hilfe für in Not geratene Mitglieder der Fußballfamilie?
- Was geschieht, wenn ich keine Fortbildung mehr finde, obwohl in diesem Jahr meine Lizenz verlängert werden müsste?
- Kann sichergestellt werden, dass alle Interessenten in diesem Jahr noch einen Lehrgangsplatz bekommen?
- Werden die ausgefallenen Veranstaltungen neu geplant?
- Finden aktuell Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung statt?
- Rechtsfragen (u.a. Spielbetrieb, Arbeitsrecht, Sponsoring, Ticketing)
- Wie kann kann der DFB sei Mitgliedsverbände und Vereine unterstützen?
- Fragen zum Thema "Kurzarbeit im Verein"
- Fragen rund um den Verein (Mitgliederversammlung, Handlungsfähigkeit, Beiträge, Kosten)
- Hilfsangebote im Bezirk BODENSEE
- Hilfsangebote im Bezirk SCHWARZWALD
- Hilfsangebote im Bezirk HOCHRHEIN
- Hilfsangebote im Bezirk FREIBURG
- Hilfsangebote im Bezirk OFFENBURG
- Hilfsangebote im Bezirk BADEN-BADEN
- Welche Auswirkungen hat die Aussetzung auf Schulungen und sonstige SBFV-Veranstaltungen?
- Angabe zum Tag des letzten Spiels
- Verbandsspiele nach dem 30.06. – Abmeldefrist trotzdem wahren
- Abmeldung durch den Aufnehmenden Verein (Pass-Online)
- Zweitspielrecht
- Vorzeitige Freigabe für Aktivmannschaften
- Duplikate
- Spielberechtigung für ausländischen Spieler / Flüchtlinge
- Finanzielle Unterstützung
- Steuerliche Förderung
- Spielberechtigung
- Versicherungsschutz
- Vertragsende
- Ausbildungsentschädigung
- Wechselperiode I - 1.7. bis 31.8.
- Wechselperiode II - 1.1. bis 31.1.
- 07. An wen soll man sich wenden, wenn man einen talentierten Spieler kennt oder sieht?
- Wiederanmeldung
- Spielgenehmigungsantrag
- Spielerpass
- Namensänderungen
- Juniorenpässe - Umstellung
- Internationale Vereinswechsel
- Nachträgliche Freigabe für Aktivmannschaften
- Antrag auf Spielgenehmigung - Online
- Antrag auf Spielgenehmigung
- Abmeldung "Online"
- Ansprechpartner auf der SBFV-Geschäftsstelle:
- 15. Was passiert, wenn ein Spieler im Stützpunkt ist und dort besonders talentiert ist?
- 14. Warum kann es passieren, dass ein als talentiert "gemeldeter" Spieler nicht zum Probetraining in den Stützpunkt eingeladen wird?
- 13. Wie kommen die Spieler/innen zum Stützpunkttraining?
- 12. Was ist ein "talentierter" Spieler?
- 11. Was bringt/nützt das Stützpunkttraining (dem Spieler und dem Verein)?
- 10. Welche Jahrgänge werden aktuell trainiert/gefördert?
- 09. Wann ist Stützpunkttraining?
- 08. Wie soll die Meldung aussehen?
- 06. Wer darf/soll talentierte Spieler melden?
- 05. Wann darf/soll ein talentierter Spieler gemeldet werden?
- 04. Wann endet die Probezeit?
- 03. Was passiert, wenn ein Trainer einen talentierten Spieler an den SBFV meldet?
- 02. Was passiert nach der Sichtung?
- 01. Wann und wo sind Sichtungen?
- Abmeldung
Grundsätzlich sind Vereine auch für die Finanzhilfen des Bundes für Unternehmen antragsberechtigt. Es muss aber in jedem Fall individuell geprüft werden, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Wichtig: Nur Steuerberater können hier Anträge stellen. Vereine müssen sich also mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, damit dieser die Antragsberechtigung prüft und dann auch einen Antrag stellt.
Die Antragsfrist wurde mittlerweile (vom 31.12.20) auf 31.01.2021 angepasst.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bundeshilfen:
Überbrückungshilfe II
November-, Dezember- und Neustarthilfe
Der Verbandsvorstand hat hierzu allerdings Anfang Dezember einen Beschluss über das grundsätzliche Vorgehen gefasst, dieser Beschluss sieht für Spielklassen mit 15 und mehr Mannschaften ggf. einen Wechsel in einen alternativen Spielmodus (verkürzte Rückrunde) vor.
Hier sammeln wir Fragen zum alternativen Spielmodus. Insbesondere Termine und/oder Rahmenspielpläne können allerdings noch nicht genannt werden, da diese abhängig von der allgemeinen Entwicklung der Situation und der jeweiligen Verordnungslage sind. Sobald es hierzu konkrete Aussagen möglich seid, werden wir darüber informieren.
Wie werden im alternativen Spielmodus die Auf- und Absteiger ermittelt?
Die Teams der jeweiligen Tabellenhälfte nehmen die Punkte und Tore aus der Vorrunde mit, so dass die Tabellen der geteilten Staffel zu Beginn der verkürzten Rückrunde den Stand der Vorrunde abbilden. Aufbauend darauf wird dann im Modus Jeder-gegen-Jeden (einfach) die verkürzte Rückrunde gespielt.
Die Runde der obere Tabellenhälfte spielt den/die direkten Aufsteiger und evtl. Aufstiegsrunden-Teilnehmer aus. Die untere Tabellenhälfte ermittelt den/die direkten Absteiger und ggf. Teilnehmer an Abstiegsrunden bzw. Relegationsspielen.
Wie werden die Staffeln mit ungeraden Mannschaftszahlen geteilt?
Bei einer ungeraden Anzahl von Mannschaften wird die Tabelle so geteilt, dass in der unteren Tabellenhälfte sich eine Mannschaft mehr befindet.
Wie weden im alternativen Modus die Spielorte bzw. die Heimrechte eingeteilt?
Die Zahl der Heim- und Auswärtsspiele soll in der verkürzten Rückrunde für alle Vereine möglichst ausgeglichen sein. Soweit möglich sollen bei der Spielplanung die Ansetzungen aus der Vorrunde berücksichtigt werden.
Mit wieviel Vorlauf können wir vor dem ersten Spiel rechnen?
Vorgesehen ist derzeit eine Vorbereitungszeit zum Wiederbeginn des Spielbetrieb von 4 Wochen.
Um in unseren Vereinen aber wieder kreative Kinder vorzufinden, welche selbst Lösungen auf und neben dem Platz finden, sollte versucht werden, diesen wieder mehr Eigenverantwortung (bspw. Bewegungs-Hausaufgaben) und freie Spielzeit zu geben. Über allen Zielen im Training sollte ohnehin der Spaß der Kinder am Spielen stehen. Kinder-Trainer sollten Kinder dazu anregen, in ihrer Freizeit auf den Bolzplatz zu gehen.
Weitere Ideen und Informationen:
- Füchsle-Ballschule online: https://www.scfreiburg.com/verein/engagement/bewegung/fuchsle-ballschule-online
- Ideen für Bewegungs-Hausaufgaben: https://www.dfb.de/spieler/bis-u-11-spielerin/
- Miete des Soccer-Courts des SBFV: https://www.sbfv.de/fussball/freizeitsport/streetsoccercourt
Kinder
- dürfen Kinder sein.
- dürfen sich frei entfalten.
- dürfen Fehler machen, um daraus zu lernen.
- sollen mutig spielen.
- sind fair und respektvoll gegenüber Mitspielern, Gegenspielern, Schiedsrichtern, Trainern, Eltern, weiteren Menschen im Umfeld des Vereins.
- versuchen in jedes Training und zu jedem Spiel zu kommen.
- sagen bei Verhinderungen aus wichtigen Gründen dem Trainer immer rechtzeitig persönlich ab.
Kinder-Trainer
- bringen Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit.
- schaffen Begeisterung, unterstützen positiv und loben.
- lassen die Kinder frei spielen.
- unterstützen die Kinder beim „Lernen“.
- schaffen für alle Kinder Erfolgserlebnisse.
- vermitteln einfache Regeln.
- haben ein offenes Ohr für alle Kinder.
- denken vom Kind aus.
- vermeiden lange Wartezeiten.
- sorgen dafür, dass jedes Kind immer einen Ball hat.
- sorgen dafür, dass das Training immer in kleinen Spielfeldern gestaltet wird und jedes Kind so viel Ballzeit hat wie möglich.
- gestalten Aufgaben einfach.
- üben spielerisch und verpacken Übungen und Spielformen in Geschichten.
- denken sportartenübergreifend.
- sind Spaßmacher und Mitspieler.
- sind Tröster und Streitschlichter.
- sind Erzieher, Mensch und Freund.
- sind Förderer jedes einzelnen Kindes.
- sind Vorbild in jeder Situation.
- haben einen klaren Ablauf für das Training (Beginn, Ende: Gemeinsames Ritual).
- gehen verantwortungsvoll mit ihrer wichtigen Aufgabe um.
- versuchen dafür zu sorgen, dass jedes Kind eine 100%-ige Trainingsbeteiligung hat, dokumentieren diese und informieren die Kinder immer wieder über den aktuellen Stand (gute Möglichkeit, um Trainingsfleiß zu loben).
- geben ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Verein ab.
- geben den Ehrenkodex des Badischen Sportbunds beim Verein unterschrieben ab.
- wissen, dass die Entwicklung jedes einzelnen Kindes wichtiger ist als das Ergebnis von Wettkämpfen.
- binden Eltern ein (z.B. Familien-Training: 1-2 Mal pro Saison werden alle Familien-Mitglieder der Kinder zu einem gemeinsamen Spiele-Nachmittag auf dem Platz eingeladen).
- versuchen sich regelmäßig fortzubilden.
Eltern
- unterstützen ihre Kinder.
- versuchen dafür zu sorgen, dass ihr Kind eine 100%-ige Trainingsbeteiligung hat.
- lassen ihre Kinder frei spielen.
- halten Abstand zu den Spielfeldern bei Training und Spiel.
- leben den Fair-Play-Gedanken vor.
- nehmen am Vereinsleben teil:
- Mitarbeit/Kuchenspende bei Jugendturnieren
- Mitarbeit beim Platz-Aufbau
- Fahrdienst bei Auswärtsspielen
- Trikots waschen
- unterstützen das Trainerteam.
- loben ihre Kinder.
- wissen, dass Erlebnis vor Ergebnis steht.
- feuern die eigene Mannschaft an.
- respektieren Gegner, Trainer-/Schiedsrichterentscheidungen.
- nehmen an Familien-Trainings teil.
- nehmen an Elternabenden teil.
Anschließend trifft man sich an einem festgelegten Ort an welchem die Begrüßung stattfindet. Danach kann das eigentliche Training beginnen. Hilfreich können folgende Orte und Rituale sein:
• Akustische Signale – zum Beispiel: Drei Mal Pfeifen = Treffpunkt für alle an Ort x (vor allem zu Beginn und am Ende des Trainings hilfreich)
• Festgelegte Orte – zum Beispiel: Jacken-, Bälle-, Trinkflaschenparkplatz (bspw. drei Reifen)
• Begrüßungs- und Verabschiedungs-Rituale (Abklatschen/Fuß-Gruß, Zusammenkommen, Kreis machen, unterschiedliche Landessprachen nutzen)
• Geburtstags-Rituale – zum Beispiel: wenn ein Kind/Trainer Geburtstag hat, wird gemeinsam gesungen und das Geburtstags-Kind darf sich eine Spielform aussuchen
• Eltern-Ritual – zum Beispiel: bei einem Trainings-Termin pro Monat treffen sich die Eltern im Clubheim zum Kaffee trinken
• Ideen der Kinder einbinden
Der SBFV auf dieser Basis bereits eine Ausetzung des Spielbetrieb is zum Jahresende 2020 beschlossen, zudem werden im Winter 2020/21 auch keine Hallenwettbewerbe durchgeführt oder genehmigt.
Wann und wie der Spielbetrieb 2021 fortgesetzt werden kann, ist derzeit noch offen. Der Verbandsvorstand hat hierzu allerdings Anfang Dezember einen Beschluss über das grundsätzliche Vorgehen gefasst, Informationen dazu finden Sie hier
Diese Phase sollte zeitlich ca. 25 % der Trainingseinheit (ca. 15 min) ausmachen.
https://sbfv.de/corona-fall-im-verein
https://www.sbfv.de/hygienekonzept
Die Landesregierung Baden-Württemberg spannt einen umfänglichen Rettungsschirm für den Sport im Land auf. Darauf verständigte sich das Landeskabinett. Rund 12 Millionen Euro stehen nun für ein Soforthilfeprogramm zur Verfügung. Insbesondere für den ideellen Bereich der über 11.325 Sportvereine in Baden-Württemberg ist diese Zusage der Politik ein positives Signal. Das Programm wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert und im Dezember 2020 auch noch einmal um 7,5 Mio. Euro aufgestockt.
Die Antragsstellung läuft über den Badischen Sportbund. Weitere Informationen mit einer umfangreichen FAQ-Sammlung finden Sie unter: https://www.bsb-freiburg.de/service/soforthilfe-sport
Als Ansprechpartner steht Ihnen Jan Elert (T: 0761-1524633, j.elert@bsb-freiburg.de) vom BSB zur Verfügung.
(Update: Der Trainingsbetrieb ist - wie der Spielbetrieb - durch die aktuelle Corona-Verordnung derzeit untersagt)
Hier finden Sie eine Sammlung von Fragen zum Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb, sowie die Präsentation unserer Web-Info "Zurück auf den Platz" und den DFB-Leitfaden "Zurück auf den Platz".
(Update: Der Trainingsbetrieb ist - wie der Spielbetrieb - durch die aktuelle Corona-Verordnung derzeit untersagt)
Deshalb haben wir dazu die folgenden Hinweise:
Jeder Verein muss grundsätzlich – und unabhängig von Corona – dafür Sorge tragen, dass bei der Durchführung von Trainingseinheiten die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten beachtet werden. Das heißt, er muss zum Beispiel darauf achten, dass Tore hinreichend gegen ein Umstürzen gesichert sind, dass er ein Mannschaftstraining im Fall eines Unwetters unterbricht oder bei bestimmten Übungen entsprechende Hilfestellung gegeben wird.
In der aktuellen Situation kommt nun noch hinzu, dass die Trainingseinheiten unter Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorgaben, also hier konkret die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten, durchgeführt werden müssen und so u.a. Abstandsgebote, Gruppengrößen und Desinfektionsvorgaben einzuhalten sind. Soweit beispielsweise Kinder das Abstandsgebot nicht wahren und sich nachweislich deshalb infizieren, kann sich die Frage stellen, ob im Rahmen der Aufsichtspflicht hinreichend auf die Einhaltung durch Betreuer geachtet wurde.
Eine rechtliche Verantwortung kommt aber nur dann in Frage, wenn Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz gegeben ist. Das Maß der gebotenen Aufsicht bestimmt sich dabei nach Alter, Eigenart und Charakter des Kindes sowie danach, was den Betreuern in der jeweiligen Situation zugemutet werden kann. Entscheidend ist, was ein verständiger Betreuer nach vernünftigen Anforderungen unternehmen muss, um zu verhindern, dass das Kind selbst zu Schaden kommt oder Dritte schädigt. Kurz gesagt: Gefragt ist Verantwortungsbewusstsein und Vernunft bei allen Trainern und Betreuern. Ein rechtliches Risiko besteht nur dann, wenn eine Befassung mit den Vorgaben überhaupt nicht erfolgt und der Trainingsbetrieb weitgehend sorglos und ohne entsprechende Vorkehrungen aufgenommen wird.
(Update: Der Trainingsbetrieb ist - wie der Spielbetrieb - durch die aktuelle Corona-Verordnung derzeit untersagt)
Über den Sportversicherungsvertrag des Badischen Sportbundes (Stand: 01.07.2017) ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und/oder Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des Vereins versichert.
Aus der Durchführung des Vereinsbetriebes heraus und den hiermit einhergehenden Sorgfaltspflichten ist jeder Verein grundsätzlich verpflichtet, alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer Personen und Sachen zu verhindern.
Hieraus resultiert, dass die für die Mitgliedsvereine jeweils geltenden gesetzlichen Auflagen und Hygienebestimmungen entsprechend einzuhalten sind. Dies betrifft z. B. den Fall, dass nach den derzeit bestehenden Auflagen ein Hygienekonzept zu erstellen, zu überwachen und fortlaufend zu dokumentieren ist.
Wird einem Mitgliedsverein des Badischen Sportbundes ein organisatorisches Verschulden zum Beispiel im Zusammenhang mit einer COVID-19 Infektion vorgeworfen, besteht hierfür grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang des Sportversicherungsvertrages. Weiterhin ist der Mitarbeiter, bzw. das Mitglied des Vereins über den Sportversicherungsvertrag haftpflichtversichert, soweit diese Person als Hygienebeauftragter für den Verein tätig wird.
Der Vorwurf gegenüber einem Mitglied zur Übertragung einer Krankheit ist analog zur Privat-Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz erfasst.
Eine abschließende Entscheidung ist nur im jeweiligen Einzelfall möglich. Die Mitgliedsvereine mögen uns deshalb bitte benachrichtigen, falls sie von Schadenfällen aus diesem Bereich betroffen sein sollten.
Quelle: ARAG
Der Badische Sportbund Freiburg e.V. ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt. Da die Trainerausbildung in Kooperation mit dem Badischen Sportbund Freiburg stattfindet, können ehrenamtlich Tätige für die Trainer C und B Ausbildung Bildungsurlaub beantragen. Seit dem 01.01.2020 ist dies auch für die dreitägigen Fortbildungen zur Lizenzverlängerung möglich.
Weitere Informationen findet ihr direkt beim Badischen Sportbund.
Darüber hinaus bieten sie auch sportspezifische Zusatzversicherungen für den Vereinsbetrieb an. Weitere Informationen und die Ansprechpartner findet ihr hier.
Dieser beträgt pro Trainer/in bis zu 500,00 €, egal ob Trainer C oder B Lizenz. Bei der Antragstellung gibt es einiges zu beachten und Fristen einzuhalten, alle Informationen dazu findet ihr hier.
In diesem Zusammenhang sind auch Informationen zum Übungsleiterfreibetrag wichtig. Denn wer im gemeinnützigen Sportverein z.B. nebenberuflich als Übungsleiter oder Trainer tätig ist, kann bis zu 2.400 € im Jahr verdienen, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Auch hierzu hat der Badische Sportbund alles wichtige zusammengefasst.
Informationen zum Übungsleiterfreibetrag
Alle Informationen dazu findet ihr hier.
Wie wird mein Verein zur Einsatzstelle für Freiwillige?
Welche Kosten kommen auf unseren Verein zu?
Welche Aufgaben kann der FSJ-Absolvent übernehmen?
Diese Fragen werden durch die Präsentation "Informationen zum FSJ im Sport" beantwortet.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, könnt ihr Euch gerne an unseren Masterplankoordinator Tobias Barth (tobias.barth@sbfv.de) wenden.
Was dabei zu beachten ist und welche Möglichkeiten einer Kooperation bestehen haben wir euch in der folgenden Präsentation zusammengestellt. Außerdem findet ihr die Ausschreibung des Badischen Sportbundes zur Beantragung von Fördermitteln.
Alle Informationen zum Thema Kinderschutz findet ihr unter folgendem Link: https://sbfv.de/kinderschutz
Podcast mit SC Freiburg Profi Nicolas Höfler zu diesem Thema: https://www.swr.de/sport/fussball/sc-freiburg/sc-freiburg-nicolas-hoefler-und-sein-kampf-gegen-sexualisierte-gewalt-100.html
Informationen findet ihr zudem auf unserer Homepage im Bereich Qualifizierung.
Mit der Präsentation "Philosophie im Kinder- und Jugendfußball" wollen wir die Vereine auf dem Weg zu einer sportlichen Ausrichtung, welche alters-, entwicklungs-, und leistungsgerecht aufgebaut sein sollte, unterstützen.
Wie die sportliche Ausrichtung eines Vereins dargestellt werden kann, findet ihr als Praxisbeispiel auf der Homepage des FC Freiburg-St. Georgen.
Weder wir noch unsere Partner können für diese Angaben oder Ausführungen irgendwie haften. Sie ersetzen keinesfalls eine juristische Einzelfallberatung, sondern sollen lediglich eine Orientierung geben.
Aus Gründen der Lesbarkeit und Länge haben wir die ursprünglichen Texte gekürzt und auf die wissenschaftlich korrekte Zitierweise verzichtet. Viele juristische Fragen muss man immer mit, „es kommt darauf an“ beantworten. Es gilt, die schwierige Grenze zwischen "noch richtig und ausführlich genug" auf der einen Seite und "noch lesbar" auf der anderen Seite zu finden.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV):
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp
https://www.vbg.de/DE/1_Mitgliedschaft_und_Beitrag/2_Beitrag/1_Ihr_Beitrag/Beitragsbescheid/beitragsbescheid_node.html
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Untenstehend außerdem ein Vordruck zur Beantragung der Erleichterugen beim jeweiligen örtlichen Finanzamt.
Antragsberechtigt sind Menschen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in den DFB-Mitgliedsverbänden, deren Untergliederungen (zum Beispiel Schiedsrichtervereinigungen) und den bundesdeutschen Fußballvereinen engagieren.
Förderanträge können ab sofort formlos per E-Mail an corona-hilfe@sepp-herberger.de bei der Stiftung gestellt werden. Wichtig ist der Nachweis über die individuellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den jeweiligen Antragsteller. Jeder Antrag wird im Einzelverfahren geprüft. Ein Anspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Weitere Informationen gibt es auf der Website der Sepp-Herberger-Stiftung:
https://www.sepp-herberger.de/2020/03/20/fussballer-helfen-fussballern-dfb-stiftung-sepp-herberger-startet-corona-nothilfefonds/
Dass wirklich jede/r einzelne Interessierte zu einem ihm/ihr passenden Termin genau den richtigen Lehrgang finden wird, kann leider nicht sichergestellt werden.
Eine genaue Terminierung ist jedoch aktuell noch nicht möglich. Wir werden die Teilnehmer informieren, sobald wir konkrete Antworten haben. Dies kann jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, wir bitten um Geduld.
Wann der Bildungsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, hängt von der weiteren Entwicklung und den Empfehlungen der zuständigen Behörden ab.
Weder wir noch unsere Partner können für diese Angaben oder Ausführungen irgendwie haften. Sie ersetzen keinesfalls eine juristische Einzelfallberatung, sondern sollen lediglich eine Orientierung geben.
Aus Gründen der Lesbarkeit und Länge haben wir die ursprünglichen Texte gekürzt und auf die wissenschaftlich korrekte Zitierweise verzichtet.Viele juristische Fragen muss man immer mit, „es kommt darauf an“ beantworten.
Es gilt, die schwierige Grenze zwischen "noch richtig und ausführlich genug" auf der einen Seite und "noch lesbar" auf der anderen Seite zu finden.
Was ist möglich und was nicht? Welche Rahmenbedingungen sind zu beachten? Welche Maßnahmen sind bereits beschlossen? Worüber wird noch konkret nachgedacht? Welche Erwartungen sind realistisch?
Es sind bei weitem nicht die wichtigsten Fragen in der Corona-Krise, doch es sind wichtige Fragen für den deutschen Fußball und seine Vereinslandschaft.
DFB-Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge nimmt dazu in einem DFB.de-Interview ausführlich und offen Stellung:
https://www.dfb.de/news/detail/osnabruegge-alle-uns-moeglichen-massnahmen-zu-helfen-ergreifen-214263/
Die aktuelle Version finden Sie auf der Website des BSB:
https://www.bsb-freiburg.de/aktuelles/artikel/rechtsfragen-von-vereinen-im-umgang-mit-dem-corona-virus
Angebot: Einkaufsservice Dienstags und Freitags 18-21 Uhr
Kontakt: 0176-63171796 oder 0160-97832385 | fcHilft@gmx.de
FC 03 Radolfzell
Angebot: Einkaufsservice und weitere Erledigungen (Gang zur Post etc.) in Radolfzell, Salem, Konstanz, Stockach, Singen und Allensbach
Kontakt: +4915168824597 | oder online: https://fc-radolfzell-team.mailchimpsites.com/
1. FC Rielasingen-Arlen
Angebot: Verschiedene Erledigungen (Einkaufsservice, Gang zur Post, zur Apotheke usw.)
Kontakt: 0177-8779760 | flinke.fuesse@1fcra.com
FC Pfaffenweiler
Angebot: Einkaufsservice (Dienstags und Samstags)
Kontakt: 01525-4303008 | e-mail@fcpfaffenweiler.de
Sportfreunde Neukirch (Damen)
Angebot: Einkaufsservice (inkl. Getränkelieferung & Metzgerwaren)
Kontakt: Einkaufsservice: 0173-8656356 oder 0178-6902152 | Getränkelieferung: 07723-2552 (auf Anrufbeantworter sprechen) oder 0171-4158722 | Metzgerwaren: 07723-1576
SV Eisenbach
Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: 01522-4292089 oder www.sportverein-eisenbach.de
SV Hinterzarten
Aktion: Einkaufsservice
Kontakt: Nachbarschaftshilfe-htz@web.de
Aktion: Nachbarschaftshilfe, Einkaufen etc.
Kontakt: Dirk Pfeffer: 07673-8204-30 | dpfeffer@schoenau-im-schwarzwald.de
Tus Efringen-Kirchen
Aktion: Einkaufsservice
Kontakt: 07628-806123 | bestellung@tus-efringen-kirchen.de
VfB Waldshut
Angebot: Einkaufsservice, Abholungen, Fahrdienst in ganz Waldshut (auch Schmittenau, Liedermatte und Bergstadt)
Kontakt: Martin Weinkötz (0171-6944229 | mweink15@gmail.com) oder Tommy Buschle (07751-3731 | tommybuschle@t-online.de)
FC Freiburg-St. Georgen
Angebot: Einkaufsservice für Bewohner des Stadtteils
Kontakt: Nora & Frido: 0171-7412863 | stg-einkaufsservice@gmx.de
FC Rimsingen
Angebot 1: Einkaufsservice
Kontakt: Über die Social-Media-Kanäle des Vereins
Angebot 2: Nachhilfeunterricht für Kinder
Kontakt: nachhilfe@fcrimsingen.de | Über die Social-Media-Kanäle des Vereins
FC Waldkirch
Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: Trainer der A-Jugend: Einkaufenfuerdenverein@web.de
SV Achkarren
Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: 01515060494 | info@sv-achkarren.de
SV Au-Wittnau
Angebot: Einkaufsservice für Wittnau und Umgebung
Kontakt: 017697923017 | einkaufen@au-wittnau.de
SV Breisach
Angebot: Einkaufsservice in Breisach und 5km-Umkreis (Mindestbestellwert 20 Euro)
Kontakt: +491781966814 und +4917655592503 (auch Whatsapp) | corona@svbreisach.de
SV Burkheim
Angebot: Einkaufsservice in Burkheim
Kontakt: 0176-22552400 | Einkaufsservice-svb@gmx.de
SV Mundingen
Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: Susanne Stahmann (0176-31146605) & Kai Vogel (0176-70333320). Anrufe Mo-Mi 13-15 Uhr, Do 10-12 Uhr
TuS Königsschaffhausen
Angebot: Einkaufsservice
Kontakt: 0163-7756458 | tushilft@gmail.com
TSV Alemannia Zähringen
Angebot: Einkäufe und Erledigungen
Kontakt: Juli & Annika: 0761-76999229 | wir-helfen@alemannia-zaehringen.de
VfR Ihringen
Angebot: Einkaufsservice Montag-Donnerstag 9-20 Uhr
Kontakt: 0176/56723918 | info@vfrihringen.de
VfR Merzhausen
Angebot: Einkaufsservice und andere Erledigungen
Kontakt: 0761-4019166
Aktion: Einkaufsservice
Kontakt: Koray Özkan: 0151-55136884
SC Hofstetten
Angebot: Unterstützung der Gemeinde bei Hilfsaktionen
Kontakt: 07832-91290 | gemeinde@hofstetten.com
SV Diersheim
Aktion: Unterstützung bei der Bewältigung von alltäglichen Dinge (Einkaufsservice, Fahrdienst, etc.)
Kontakt: 07844-3180862 | info@sv-diersheim.de
FV Ottersweier
Angebot: Hilfen in jeder Form (Einkaufsservice, Gassi gehen, usw.)
Kontakt: 07223-3009721 | fvohilft@fvottersweier.de | Über die Social-Media-Kanäle des Vereins
VfB Bühl
Angebot: Beteiligung an der Bürgerhilfe der Stadt Bühl (Einkaufen, Erledigungen etc.)
Kontakt: 07223-935333 | info@drk-buehl-achern.de
VfR Bischweier
Aktion: Einkaufshilfe
Kontakt: Marcel Kristofic, Sebastian Kopp, Marius App
Bitte beachten Sie, dass beim Tag des letzten Spiels sowohl Pflicht- als auch Freundschaftsspiele zu berücksichtigen sind.
Sollte der betroffene Spieler zwar auf dem Meldebogen gestanden haben, allerdings nicht zum Einsatz gekommen sein, zählt dies nicht als Einsatz.
Wichtig: Bei der stellvertretenden Abmeldung gilt das Eingabedatum des neuen Vereins als Datum der Abmeldung des Spielers.
Mit dem Zeitpunkt der Abmeldung ist somit das Spielrecht beim bisherigen Verein automatisch erloschen. Ein Einsatz beim bisherigen Verein ist nach der stellvertretenden Abmeldung nicht mehr erlaubt!
Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert.
Die Angaben über den Tag der Abmeldung, über Zustimmung oder Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel und den Tag des letzten Spiels des Spielers können anschließend durch den abgebenden Verein mittels DFBnet Pass Online erfolgen oder durch Einsenden des ausgefüllten Spielerpasses/Passverlusterklärung dem zuständigen Landesverband mitgeteilt werden.
Voraussetzung:
- Spieler pendelt zwischen Erst- und Zweitwohnsitz
- Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Mannschaft max. zur Bezirksliga am Spielbetrieb teil
- Entfernung zwischen Stamm- und Zweitverein beträgt min. 100 km
- Wohnort muss in unmittelbarer Nähe zum Zweitverein sein
Beizufügen sind:
- Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechts für Amateure
- die Einverständniserklärung des Stammvereins
- eine entsprechende Bestätigung der Hochschule, des Arbeitgebers, der Schule usw.
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Erst- oder Zweitwohnsitz) der sich in unmittelbaren Bereich des Zweitvereins befindet
A-Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und B-Juniorinnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Herren-/Frauenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es einen besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag auf dem Pass erfolgt nicht mehr.
Erstmalige Spielerlaubnis
Jugend:Spieler unter 10 Jahren erhalten ein sofortiges Spielrecht.
Bei Spielern über 10 Jahren muss der Antrag mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
- Spielgenehmigungsantrag
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Fifa Formular)
- Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
- Meldebestätigung des Spielers und der Eltern (Begleiteter Flüchtling)
Nach Ablauf von 30 Tagen kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.
Aktiv:
- Spielgenehmigungsantrag
- Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
Vereinswechsel aus dem Ausland
Jugend:
Spieler unter 10 Jahren erhalten ein sofortiges Spielrecht.Bei Spielern über 10 Jahren muss der Antrag mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
- Spielgenehmigungsantrag auf Vereinswechsel
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Fifa Formular)
- Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
- Meldebestätigung des Spielers und der Eltern (Begleiteter Flüchtling)
Der SBFV leitet den Antrag nach FIFA-Reglement für internationale Wechsel an den DFB weiter.
Nach Ablauf von 30 Tagen kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.
Aktiv:
- Spielgenehmigungsantrag auf Vereinswechsel
- Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
Nach Ablauf von 30 Tagen (Fifa-Reglement) kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.
"2:0 für ein Willkommen"
Im Rahmen der Initiativen „1:0“ und „2:0 für ein Willkommen“ wurden in den Jahren 2015 bis einschließlich 2018 insgesamt 3.461 Fußballvereine mit einer pauschalen Anerkennungsprämie von jeweils 500 Euro unterstützt. Darüber hinaus wurden in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt 304 Fußballvereine und –verbände mit einer individuellen Fördersumme für weitergehende gesellschaftliche Integrationsansätze gefördert. Seit dem Start der Initiative am 19. März 2015 wurden zusammen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung der A-Nationalmannschaft der Männer insgesamt 2.304.178 Euro aufgewendet.
Die Initiative in ihrer bisherigen Ausrichtung endete zum 31. Dezember 2019.
Ab dem 1. Januar 2020 ist die Förderung von individuellen Anträgen nicht mehr möglich.
Neuausrichtung 2020/2021
Gemeinsam mit der Beauftragen der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration werden wir in 2020 und 2021 Maßnahmen fördern, deren Ziel es ist, Flüchtlinge gezielt für ein ehrenamtliches Engagement in den Fußballorganisationen (primär in den Fußballvereinen, aber auch in den DFB-Landesverbänden und deren Untergliederungen) zu begeistern und zu befähigen, so dass möglichst viele Menschen mit Fluchterfahrung mittelfristig eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer Fußballorganisation wahrnehmen können.
Hierbei werden mehrtägige Veranstaltungen in ausgewählten Sportschulen der DFB-Landesverbände durchgeführt, um den Flüchtlingen einerseits zu vermitteln, was ein (Fußball-)Verein ist, wie er funktioniert und warum es wichtig ist, sich ehrenamtlich für die Gesellschaft zu engagieren. Darüber hinaus wird im Rahmen der Veranstaltung eine erste, niederschwellige Qualifizierung zu Trainern, Schiedsrichtern etc. erfolgen, die dann vertieft in einem Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebot des DFB und seiner Landesverbände fortgesetzt werden kann.
Geplant ist, pro Jahr insgesamt fünf Veranstaltungen durchzuführen und im Anschluss möglichst viele Teilnehmende in eine weitergehende Qualifizierungsmaßnahme zu überführen. Die jeweils angebotenen Maßnahmen sind gleichermaßen an Frauen und Männer zwischen 14 und 27 Jahren gerichtet.
Zudem soll ein Leadership-Programm für Menschen mit Fluchterfahrung realisiert werden, mit dem Ziel, Geflüchtete für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten/Funktionen in den Fußballverbänden und -vereinen (weiter) zu stärken.
Die Antragstellung und Koordination obliegt den DFB-Regionalverbänden.
Weitergehende Informationen zur Initiative stehen unter www.egidius-braun.de/engagement-fuer-fluechtlinge/ bereit.
Kontakt für Rückfragen:
DFB-Stiftung Egidius Braun
Sövener Straße 50
53773 Hennef
Tel. 02242 – 918 850
info@egidius-braun.de
Projekt "Sport mit Flüchtlingen" / "Integration durch Sport"
Eine weitere Fördermöglichkeit bietet zudem die Initiative "Sport mit Flüchtlingen" / "Integration durch Sport" des Landessportverbandes, der Sportbünde und des Landes Baden-Württemberg.
Nähere Informationen zur Förderung durch den BSB Freiburg finden Sie unter folgenden Links:
https://www.bsb-freiburg.de/sport-und-gesellschaft/beratung-unterstuetzung
https://www.bsb-freiburg.de/sport-und-gesellschaft/sport-mit-fluechtlingen
Neben der Verwendung der Spenden ist es ausnahmsweise auch unschädlich, wenn sonstige vorhandene Mittel, die keiner anderen Bindungswirkung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur unmittelbaren Unterstützung von Flüchtlingen eingesetzt werden. Auf den Nachweis der Hilfebedürftigkeit kann in beiden Fällen bei Flüchtlingen verzichtet werden.
Auch die Weiterleitung von vorhandenen Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die z.B. mildtätige Zwecke verfolgen, in unmittelbarem Zusammenhang mit der Unterstützung von Flüchtlingen ist unschädlich für die Steuerbegünstigung des Vereins.
Detailierte Informationen hierzu finden Sie auch hier
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Für minderjährige Flüchtlinge unter 10 Jahren kann ein sofortiges Spielrecht erteilt werden. Etwas komplizierter wird es für die Altersgruppe der 10- bis 18-Jährigen. Die FIFA verbietet zum Schutz der Jugendlichen internationale Vereinswechsel minderjähriger Fußballspieler in diesem Altersbereich. Es ist gemäß den Vorgaben der FIFA zwingend die Ausstellung eines "internationalen Freigabescheins" notwendig, den der SBFV über den DFB beim Nationalverband des Herkunftslandes beantragen muss. Kommt innerhalb einer Frist von 30 Tagen kein Einwand zum Wechsel oder erfolgt zum Beispiel vom Nationalverband aus einer Krisenregion keine Rückmeldung auf die entsprechende Anfrage, darf der SBFV gemäß den FIFA-Richtlinien die Spielberechtigung ordnungsgemäß erteilen.
Bei erwachsenen Flüchtlingen müssen für das Spielrecht beim SBFV die nachfolgenden üblichen Unterlagen eingereicht werden. Auch hier ist gemäß den Vorgaben der FIFA zwingend die Ausstellung eines "internationaler Freigabescheins" notwendig was bedeutet, dass auch hier die o.g. 30-Tage-Regelung gilt.
Grundlage für diese Verfahrensweisen ist das Reglement der FIFA. Es gibt also keine spezifische Regelung des SBFV. An das FIFA-Reglement sind der DFB und seine Landesverbände zwingend gebunden. Der SBFV steht in der Sache deshalb immer vor dem gleichen Dilemma: Man will nichts verhindern oder verzögern, muss sich aber an die Regelungen der FIFA halten. Was bedeutet, dass es schlicht verboten ist, ohne die zwingend vorgeschriebene Bestätigung des bisherigen Landes eine Spielberechtigung auszustellen. Ein Verstoß gegen die Statuten würde unter Umständen nicht nur dem Verein schaden, sondern auch Strafen für die einzelnen Spieler nach sich ziehen. Geht eine Erklärung des Herkunftslandes früher ein, wird der Fall unverzüglich durch die Passstelle bearbeitet. Ansonsten kann aber an dieser Stelle nur um Verständnis für die Wartezeit geworben werden.
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Für Trainingsbetrieb und sonstige Vereinsveranstaltungen gilt: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Betreten der Sportstätte zum Zweck der aktiven Teilnahme und endet mit deren Verlassen, spätestens mit Beendigung des Sportangebots. Nicht versichert sind die Asylbewerber und Flüchtlinge als Zuschauer/Besucher von Veranstaltungen. Die Flüchtlinge und Asylbewerber benötigen keinen Mitgliedsstatus für diese Versicherung.
Für Wettkampf/Spielbetrieb gilt: Für die Teilnahme am Spielbetrieb des SBFV ist die Mitgliedschaft in einem Verein Voraussetzung. Der Verein nimmt den Flüchtling oder Asylbewerber als Mitglied im Verein auf. Hier wird nicht von anderen Mitgliedern des Vereins unterschieden. Mit der Mitgliedschaft im Verein besteht dann der übliche Versicherungsschutz.
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Will der Spieler sein Spielrecht beim Verein als Amateur weiterführen, so muss ein Spielgenehmigungsantrag „Wiederanmeldung“ und der „bisherige Spielerpass“ eingereicht werden.
Die festgelegten Basisbeträge zur Berechnung der Entschädigungszahlung beim Vereinswechsel finden Sie in der Spielordnung unter §16 Ziffer 3.2. ff.
Ausbildungsentschädigung bei Vereinswechseln in der Wechselperiode 1 (Abmeldung bis 30.6., Antragseingang bis 31.8.) kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch die Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. In Wechselperiode 2 (Abmeldung bis 31.12., Antragseingang bis 31.1.) kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigungssumme ersetzt werden.
Im Jugendbereich gibt es keine festgelegten Entschädigungssummen.
Wechselperiode I: 1. Juli bis 31. August
- die Abmeldung muss bis zum 30.6. erfolgen
- der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31.8. bei der Geschäftsstelle vorliegen
- die fehlende Zustimmung kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden (SpO § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3)
- auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. vorliegen.
Infos zur Wechselperiode I finden Sie hier
Wechselperiode II: 1. Januar bis 31. Januar
- die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen
- der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31.1. bei der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden
- die fehlende Zustimmung kann nicht durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden
- auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden
Weitere Infos zur Wechselperiode II finden Sie hier
Alle Ansprechpartner, Stützpunkte und Kommunikationsdaten sind zu finden unter www.sbfv.de!
Möchte ein Spieler nach seiner Abmeldung wieder bei seinem alten Verein spielen, der Pass befindet sich jedoch bereits auf der Geschäftsstelle bzw. der Spieler wurde bereits mittels Pass-Online abgemeldet, muss ein Antrag auf Wiederanmeldung gestellt werden.Der Antrag auf Wiederanmeldung kann entweder mittels dem Spielgenehmigungsantrag oder über die Funktion ''Vereinswechsel'' im Pass-Online beantragt werden.
Der Verein erhält dann einen neuen Spielerpass mit neuem Spielrecht. Bis dahin besitzt der Spieler keine Spielberechtigung.
Die Anträge bitte leserlich ausfüllen und unbedingt die Vereinsnummer eintragen. Anträge können grundsätzlich per Fax zugesandt werden. In dem Fall bitte kein Original nachsenden. Spielerpässe müssen im Original vorliegen.
Nach Erhalt der Abmeldung ist der abgebende Verein verpflichtet, den vollständig ausgefüllten Spielerpass innerhalb von 14 Tagen an die Verbandsgeschäftsstelle zu senden. Wichtig: Das Abmeldedatum und das Datum des letzten Spiels (bzw. die Bestätigung, dass der Spieler länger als 6 Monate nicht gespielt hat), sind die Berechnungsgrundlage für das neue Spielrecht. Befindet sich der ausgefüllte Spielerpass bereits auf der Geschäftsstelle, sind die Angaben unwiderruflich maßgebend. Stimmt die Eintragung bezüglich des Abmeldedatums auf dem Spielerpass mit einem zusätzlich eingereichten Einschreibebeleg nicht überein, wird das früheste Abmeldedatum zur Berechnung der Wartefrist herangezogen. Der Beginn der Wartefrist ist der Tag nach der Abmeldung. Der Spielerpass muss im Orignal eingereicht werden, soweit die Angaben nicht im "PassOnline"-Verfahren erfolgen.
Bei Namensänderungen sind ein entsprechender Nachweis und der bisherige Spielerpass einzusenden.
Beim Übergang zu den Aktiven sind die gelben Juniorenpässe bis zum 30.9. in graue Aktivpässe umzustellen. Dazu senden Sie bitte die Pässe mit einem entsprechenden Hinweis an die Geschäftsstelle. Ein Antragsformular ist nicht notwendig. Da die Spieler des älteren A-Junioren-Jahrgangs bis zum 30.6. noch Juniorenspieler sind, kann die Umstellung erst ab dem 1. 7 erfolgen. Eventuelle Abmeldungen können dann berücksichtigt werden.
Für die Beantragung eines internationalen Vereinswechsel über den DFB benötigen wir stets:
- ausgefüllten Spielgenehmigungsantrag mit Angabe des letzten Vereins im Ausland
- Angabe über letzten Wohnort im Ausland
- Kopie Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
Für einige Länder sind darüberhinaus weitere Angaben bzw. Dokumente erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass das internationale Freigabeverfahren bis zu max. 30 Tage in Anspruch nehmen kann.
Das Spielrecht kann erst erteilt werden, sobald uns eine Rückmeldung vom DFB bzw. vom jeweiligen Herkunftsland vorliegt. Andernfalls spätestens nach Ablauf der 30-tägigen Wartefrist.
Für die Erteilung eines sofortigen Spielrechts muss der Antrag auf Vereinswechsel innerhalb einer der beiden Wechselperioden (Wechselperiode 1 / 01.07.-31.08.) bzw. (Wechselperiode 2 / 01.01.-31.01.) eingereicht werden. Entscheidend ist hierbei der tatsächliche Eingang auf der Geschäftsstelle. Die Beantragung eines internationalen Vereinswechsels auch mit Pass-Online möglich.
Geht ein Antrag auf internationaler Vereinswechsel außerhalb der beiden Wechselperioden ein, kann in der Regel kein sofortiges Spielrecht erteilt werden. In diesen Fällen ist mit einer Wechselwartefrist zu rechnen.
Die Anträge für eine nachträgliche Freigabe für Aktivmannschaften müssen auch innerhalb der Wechselperioden bei der Verbandsgeschäftsstelle eingegangen sein.
Geben Sie dabei neben Vorname und Nachname auch das Geburtsdatum des Spielers an, da er sonst in der Datenbank nicht gefunden werden kann.
Die nachträgliche Freigabe kann nach Abschluss des Vereinswechsels auch vom aufnehmenden Verein mittels Pass-Online gestellt werden. Hierzu muss dem antragestellenden Verein jedoch die schriftliche nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins oder ein entsprechender Zahlungsnachweis (gilt nur in Wechselperiode 1) vorliegen.
Nachträgliche Zustimmungen die außerhalb der Wechselperioden bzw. zu spät eingereicht werden, können nicht zu Gunsten des Spielers berücksichtigt werden.
Mit dem DFBnet-Modul Passantrag Online können erstmalige Spielerlaubnisse und Vereinswechsel innerhalb des SBFV online beantragt werden. Der Verein benötigt dazu eine besondere Kennung, die mit dem Formular (Passantrag Online) beantragt werden kann.
Auch bei der Online-Beantragung müssen alle erforderlichen Unterlagen (vollständig ausgefüllter Spielgenehmigungsantrag, Nachweis der Namensschreibweise, Nachweis der Abmeldung etc.) tatsächlich dem antragstellenden Verein vorliegen. Die Unterlagen müssen für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren aufbewahrt werden und auf Anforderung dem SBFV vorgelegt werden.
Den Antrag bitte leserlich ausfüllen oder das Download-Formular benutzen. Der Antrag kann auch per Fax eingereicht werden.
Dem Antrag ist der Nachweis über die erfolgte Abmeldung (Einschreibebeleg) beizufügen. Die Bestätigung über die Abmeldung kann auch durch den abgebenden Verein auf der Rückseite des Spielerpasses erfolgen. Der Spielerpass ist vollständig auszufüllen (Abmeldedatum, Zustimmung/Nichtzustimmung, letztes Spiel).
Bei Teilnahme am Modul PassOnline können Abmeldungen durch den aufnehmenden Verein stellvertretend online vorgenommen werden. Nimmt der abgebende Verein ebenfalls am Online-Verfahren teil, kann er seine Angaben elektronisch erfassen. Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert.
Erhält der Verein eine Abmeldung ins Elektronische Postfach, ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen seine Angaben (Zustimmung, Nichtzustimmung, letztes Spiel) an die Passstelle zu übermitteln. Nimmt er am Pass Online-Verfahren bereits teil, kann dieses elektronisch erfolgen. Nimmt der nicht am Online-Verfahren teil, ist wie bisher der vollständig ausgefüllt Spielerpass einzusenden.
Voraussetzung für eine Online-Abmeldung ist, dass dem antragstellenden Verein bei der Beantragung stets ein entsprechender Nachweis der Abmeldung beim bisherigen Verein vorliegt. Als Nachweis der Abmeldung zählt bspw. der ausgefüllte Spielerpass/Passverlusterklärung vom abgebenden Verein oder der Post-Einschreibebeleg der Abmeldung.
DFB-Stützpunktkoordinator Südbaden
André Malinowski
Telefon 0761-2826922
E-Mail andre.malinowski@dfb-talentfoerderung.de
SBFV-Koordinatorin Mädchen-Stützpunkte
Ute Leuschner
Telefon 0761-2826923
E-Mail u.leuschner@sbfv.info
Über Vergleichsspiele zwischen den Stützpunkten und Bezirksauswahlen werden regelmäßig Sichtungen für die Südbadische Auswahl durchgeführt. Ein Spieler im Kader der SBFV-Auswahl wird zu weiteren Auswahllehrgängen und Vergleichsspielen gegen andere Verbandsauswahlen eingeladen. Über die Verbandsauswahl besteht die Möglichkeit, sich für eine Junioren-Nationalmannschaft zu empfehlen.
Der Spieler war eventuell schon im Stützpunkt und hat sich selber abgemeldet, er wurde bereits von einem Stützpunkttrainer aus dem Stützpunkt genommen oder er wurde durch einen Verbandstrainer nochmals in einem oder mehreren Spielen beobachtet und als (noch) nicht "stützpunkttauglich" bewertet.
Durch die Eltern. Allerdings können fast immer Fahrgemeinschaften gebildet werden, so dass der Zeit- und Fahraufwand für die Eltern nicht zu groß wird.
Ein Spieler, der durch seine fußballerische/sportliche Leistung überdurchschnittlich positiv auffällt. (ACHTUNG: Mädchen, die in Jungenmannschaften mitspielen und dort fußballerisch "gut mithalten", bitte immer melden!) Im Zweifelsfall: trotzdem melden. Es können/dürfen/sollen auch mehrere Spieler aus einer Mannschaft gemeldet werden, wenn sie als talentiert angesehen werden.
Ziel des StP-Trainings ist die individuelle Verbesserung jedes Spielers. Der Spieler erreicht ein höheres Spielniveau. Der Verein und die Mannschaft in der er spielt, profitiert von seinem besonderen Können.
Von Ende E-Junioren bis Ende A-Junioren gibt es die Möglichkeit, über die Maßnahmen der DFB-/SBFV-Talentförderung gefördert zu werden. Das Stützpunkttraining beginnt mit dem 1. Jahr D-Junioren und endet mit dem 2. Jahr B-Junioren.
In Südbaden an allen Stützpunkten aktuell immer Montagabend (weitere Infos finden Sie hier)
Wichtig: Möglichst kein Vereinstraining oder Spiele auf den Montag legen, wenn ein oder mehrere Auswahlspieler/innen im Kader sind! Stützpunkt-Training soll ein zusätzliches Training und damit zusätzliche Förderung für die Talente sein.
Formlos per E-Mail mit Name, Geburtsdatum, Anschrift und Mannschaft des Spielers inkl. Liga
JEDER! Jeder Trainer, jede Mutter, jeder Vater, jeder, der einen talentierten Spieler irgendwo sieht!
JEDERZEIT! Einfach beim DFB-Stützpunktkoordinator bzw. bei der Koordinatorin für Mädchen-Stützpunkte melden.
Erhält der Spieler die schriftliche Einladung von der SBFV-Geschäftsstelle mit Datenblatt zur Erfassung in der Datenbank, dann ist er offiziell in die DFB-/SBFV-Talentförderung integriert und bekommt diese Einladung jährlich zur neuen Saison.
Der Spieler wird vom Stützpunkttrainer in einem oder mehreren Vereinsspielen beobachtet (gesichtet). Daraufhin wird der Spieler zur Probe in das Stützpunkttraining eingeladen, was ggf. auch gleich ohne Vorsichtung möglich sein kann
Die ausgewählten Spieler/innen werden per Brief zum Stützpunkttraining in ihrem Bezirk eingeladen.
Jedes Jahr vor den Sommerferien wird der „ältere“ E-Jugend-Jahrgang in jedem Bezirk systematisch „gesichtet“. D.h. die Vereine melden ihre besten Spielerinnen und Spieler an den SBFV. Die Ausschreibung zu diesen Sichtungstagen („VR-Tag des Talents“) erfolgt im Zeitraum April/Mai mit allen wichtigen Informationen an alle Jugendleiter/innen.
Die Deutsche Post bietet zwei Möglichkeiten des Einschreibens:
- Beim Einwurf-Einschreiben kann in einem Streitfall der Empfänger nicht ermittelt werden, da dieser Brief nur im Briefkasten eingeworfen wird.
- Beim Übergabe-Einschreiben muss der Empfänger unterschreiben und kann deshalb im Streitfall ermittelt werden.
Deshalb unser Tipp: Abmeldung per Übergabe-Einschreiben
Hinweis: Eine Abmeldung kann auch formlos erfolgen (das Download-Formular bzw. der rote Durchschlag des Spielgenehmigungsantrags sind lediglich Hilfen) Allerdings gilt der Spielgenehmigungsantrag nicht als Abmeldung und umgekehrt ist das Abmeldeformular nicht als Spielgenehmigungsantrag zu verwenden.
Mit der Abmeldung erlischt das Spielrecht beim bisherigen Verein. (siehe auch Wiederanmeldung)