Präsidium
Dem Präsidium gehören der Präsident, der erste Vizepräsident, sowie zwei weitere Vizepräsidenten und der Schatzmeister an. Der erste Vizepräsident ist der ständige Stellvertreter des Präsidenten, einer der beiden Vizepräsidenten ist auch Vorsitzender des Verbandsspielausschusses.
Das Präsidium wird wie der übrige Verbandsvorstand für vier Jahre durch den Verbandstag gewählt. Die Aufgaben sind in § 27 Ziffer 2 der Satzung geregelt.
In der Regel tagt das Präsidium ein Mal pro Monat.