Verbandsvorstand
Neben dem Präsidium gehören dem Verbandsvorstand die Vorsitzenden der Verbandsausschüsse, die sechs Bezirksvorsitzenden, die Ehrenpräsidenten und der Geschäftsführer an. Der Vorsitzende des Verbandsrechtsausschusses und der Geschäftsführer haben nur eine beratende Stimme.
Durch die Beteiligung aller Bezirke und aller Ausschussvorsitzenden ist die Arbeit auf eine breite Basis gestellt. Der Verbandsvorstand legt die grundsätzlichen Richtlinien für die Arbeit des Verbandes fest und hat das Recht, Ausführungsbestimmungen und Satzung und Ordnungen zu erlassen bzw. zu ändern. Die Aufgaben des Verbandsvorstandes sind in § 27 Ziffer 2 der Satzung geregelt.
Das Präsidium und die Vorsitzenden der Ausschüsse (mit Ausnahme des Verbandsjugendwarts und des Verbandsschiedsrichterobmanns) werden auf dem Verbandstag für vier Jahre gewählt. Der Verbandsjugendwart wird vom Verbandsjugendtag und der Verbandsschiedsrichterobmann von den Bezirksschiedsrichterausschüssen gewählt. Die Wahl der Bezirksvorsitzenden erfolgt auf den Bezirkstagen allerdings nur für zwei Jahre.