Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Zur Vermeidung unbilliger Härten durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium gemeinsam mit den Finanzbehörden der Ländern steuerliche Maßnahmen, wie z.B: Steuerstundeungen, für Geschädigte beschlossen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Untenstehend außerdem ein Vordruck zur Beantragung der Erleichterugen beim jeweiligen örtlichen Finanzamt.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des BMF:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html
Untenstehend außerdem ein Vordruck zur Beantragung der Erleichterugen beim jeweiligen örtlichen Finanzamt.
Weitere Informationen:
Erstellt/Stand:
24.03.2020, 14:13Uhr