Wechselperiode I - 1.7. bis 31.8.
Wechselperiode I: 1. Juli bis 31. August
- die Abmeldung muss bis zum 30.6. erfolgen
- der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31.8. bei der Geschäftsstelle vorliegen
- die fehlende Zustimmung kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden (SpO § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3)
- auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. vorliegen.
Infos zur Wechselperiode I finden Sie hier