Vorzeitige Freigabe für Aktivmannschaften
A-Junioren bzw. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs, können eine vorzeitige Freigabe für Aktivmannschaften für alle Herren-/Frauenmannschaften erhalten.
A-Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und B-Juniorinnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Herren-/Frauenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es einen besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag auf dem Pass erfolgt nicht mehr.
A-Junioren, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und B-Juniorinnen die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind für alle Herren-/Frauenmannschaften ihres Vereins teilnahmeberechtigt, ohne dass es einen besonderen Antrags bedarf. Ein Eintrag auf dem Pass erfolgt nicht mehr.