SBFV

Wechselperiode II - 1.1. bis 31.1. [1]

Wechselperiode II: 1. Januar bis 31. Januar

  • die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen
  • der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31.1. bei der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden
  • die fehlende Zustimmung kann nicht durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung ersetzt werden
  • auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden

Weitere Infos zur Wechselperiode II finden Sie hier [2]
Südbadischer Fußballverband e.V.
Schwarzwaldstr. 185a
79117 Freiburg

Links
[1] http://217.22.193.250/faq/wechselperiode-ii-11-bis-311
[2] http://sbfv.de/fussball/vereinswechsel/wechselperiode-ii