Zweitspielrecht
Für Studenten, Berufspendler, Schüler und vergleichbare Personengruppen kann unter Beibehaltung Ihres Spielrechts bei dem Stammverein ein Zweitspielrecht für ein Spieljahr für einen Zweitverein erteilt werden.
Voraussetzung:
- Spieler pendelt zwischen Erst- und Zweitwohnsitz
- Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Mannschaft max. zur Bezirksliga am Spielbetrieb teil
- Entfernung zwischen Stamm- und Zweitverein beträgt min. 100 km
- Wohnort muss in unmittelbarer Nähe zum Zweitverein sein
Beizufügen sind:
- Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechts für Amateure
- die Einverständniserklärung des Stammvereins
- eine entsprechende Bestätigung der Hochschule, des Arbeitgebers, der Schule usw.
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Erst- oder Zweitwohnsitz) der sich in unmittelbaren Bereich des Zweitvereins befindet
Voraussetzung:
- Spieler pendelt zwischen Erst- und Zweitwohnsitz
- Der Zweitverein nimmt mit seiner ersten Mannschaft max. zur Bezirksliga am Spielbetrieb teil
- Entfernung zwischen Stamm- und Zweitverein beträgt min. 100 km
- Wohnort muss in unmittelbarer Nähe zum Zweitverein sein
Beizufügen sind:
- Antrag auf Erteilung eines Zweitspielrechts für Amateure
- die Einverständniserklärung des Stammvereins
- eine entsprechende Bestätigung der Hochschule, des Arbeitgebers, der Schule usw.
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Erst- oder Zweitwohnsitz) der sich in unmittelbaren Bereich des Zweitvereins befindet