Spielberechtigung für ausländischen Spieler / Flüchtlinge
Erstmalige Spielerlaubnis
Jugend:Spieler unter 10 Jahren erhalten ein sofortiges Spielrecht.
Bei Spielern über 10 Jahren muss der Antrag mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
- Spielgenehmigungsantrag
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Fifa Formular)
- Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
- Meldebestätigung des Spielers und der Eltern (Begleiteter Flüchtling)
Nach Ablauf von 30 Tagen kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.
Aktiv:
- Spielgenehmigungsantrag
- Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
Vereinswechsel aus dem Ausland
Jugend:
Spieler unter 10 Jahren erhalten ein sofortiges Spielrecht.Bei Spielern über 10 Jahren muss der Antrag mit folgenden Unterlagen gestellt werden:
- Spielgenehmigungsantrag auf Vereinswechsel
- Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten (Fifa Formular)
- Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
- Meldebestätigung des Spielers und der Eltern (Begleiteter Flüchtling)
Der SBFV leitet den Antrag nach FIFA-Reglement für internationale Wechsel an den DFB weiter.
Nach Ablauf von 30 Tagen kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.
Aktiv:
- Spielgenehmigungsantrag auf Vereinswechsel
- Kopie eines amtlichen Dokumentes (Reisepass etc.)
Nach Ablauf von 30 Tagen (Fifa-Reglement) kann ein vorläufiges Spielrecht erteilt werden.