Vertragsende
Endet der Vertrag eines Spielers zum 30.06. des abgelaufenen Spieljahres,so endet auch das Spielrecht zum 30.06.
Will der Spieler sein Spielrecht beim Verein als Amateur weiterführen, so muss ein Spielgenehmigungsantrag „Wiederanmeldung“ und der „bisherige Spielerpass“ eingereicht werden.
Will der Spieler sein Spielrecht beim Verein als Amateur weiterführen, so muss ein Spielgenehmigungsantrag „Wiederanmeldung“ und der „bisherige Spielerpass“ eingereicht werden.