Abmeldung durch den Aufnehmenden Verein (Pass-Online)
Die Abmeldung des Spielers kann über DFBnet Pass Online auch vom aufnehmenden Verein für den Spieler im Rahmen eines Antrags auf Vereinswechsel übermittelt werden. Voraussetzung für die Beantragung ist jedoch, dass dem antragstellenden Verein die schriftliche Einwilligung des Spielers bzw. eines gesetzlichen Vertreters (Minderjährigen) vorliegt!
Wichtig: Bei der stellvertretenden Abmeldung gilt das Eingabedatum des neuen Vereins als Datum der Abmeldung des Spielers.
Mit dem Zeitpunkt der Abmeldung ist somit das Spielrecht beim bisherigen Verein automatisch erloschen. Ein Einsatz beim bisherigen Verein ist nach der stellvertretenden Abmeldung nicht mehr erlaubt!
Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert.
Die Angaben über den Tag der Abmeldung, über Zustimmung oder Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel und den Tag des letzten Spiels des Spielers können anschließend durch den abgebenden Verein mittels DFBnet Pass Online erfolgen oder durch Einsenden des ausgefüllten Spielerpasses/Passverlusterklärung dem zuständigen Landesverband mitgeteilt werden.
Wichtig: Bei der stellvertretenden Abmeldung gilt das Eingabedatum des neuen Vereins als Datum der Abmeldung des Spielers.
Mit dem Zeitpunkt der Abmeldung ist somit das Spielrecht beim bisherigen Verein automatisch erloschen. Ein Einsatz beim bisherigen Verein ist nach der stellvertretenden Abmeldung nicht mehr erlaubt!
Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert.
Die Angaben über den Tag der Abmeldung, über Zustimmung oder Nicht-Zustimmung zum Vereinswechsel und den Tag des letzten Spiels des Spielers können anschließend durch den abgebenden Verein mittels DFBnet Pass Online erfolgen oder durch Einsenden des ausgefüllten Spielerpasses/Passverlusterklärung dem zuständigen Landesverband mitgeteilt werden.