Ausbildungsentschädigung
(nur im Aktivbereich und bei älterem A-Junioren bzw. B-Juniorinnen-Jahrgang)
Die festgelegten Basisbeträge zur Berechnung der Entschädigungszahlung beim Vereinswechsel finden Sie in der Spielordnung unter §16 Ziffer 3.2. ff.
Ausbildungsentschädigung bei Vereinswechseln in der Wechselperiode 1 (Abmeldung bis 30.6., Antragseingang bis 31.8.) kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch die Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. In Wechselperiode 2 (Abmeldung bis 31.12., Antragseingang bis 31.1.) kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigungssumme ersetzt werden.
Im Jugendbereich gibt es keine festgelegten Entschädigungssummen.
Die festgelegten Basisbeträge zur Berechnung der Entschädigungszahlung beim Vereinswechsel finden Sie in der Spielordnung unter §16 Ziffer 3.2. ff.
Ausbildungsentschädigung bei Vereinswechseln in der Wechselperiode 1 (Abmeldung bis 30.6., Antragseingang bis 31.8.) kann die Zustimmung des abgebenden Vereins durch die Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. In Wechselperiode 2 (Abmeldung bis 31.12., Antragseingang bis 31.1.) kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigungssumme ersetzt werden.
Im Jugendbereich gibt es keine festgelegten Entschädigungssummen.