Abmeldung "Online"
Bei Teilnahme am Modul PassOnline können Abmeldungen durch den aufnehmenden Verein stellvertretend online vorgenommen werden. Nimmt der abgebende Verein ebenfalls am Online-Verfahren teil, kann er seine Angaben elektronisch erfassen. Der abgebende Verein wird mit dem Zeitpunkt der Online-Antragstellung systemseitig mittels des elektronischen Postfachs über die Abmeldung informiert.
Erhält der Verein eine Abmeldung ins Elektronische Postfach, ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen seine Angaben (Zustimmung, Nichtzustimmung, letztes Spiel) an die Passstelle zu übermitteln. Nimmt er am Pass Online-Verfahren bereits teil, kann dieses elektronisch erfolgen. Nimmt der nicht am Online-Verfahren teil, ist wie bisher der vollständig ausgefüllt Spielerpass einzusenden.
Voraussetzung für eine Online-Abmeldung ist, dass dem antragstellenden Verein bei der Beantragung stets ein entsprechender Nachweis der Abmeldung beim bisherigen Verein vorliegt. Als Nachweis der Abmeldung zählt bspw. der ausgefüllte Spielerpass/Passverlusterklärung vom abgebenden Verein oder der Post-Einschreibebeleg der Abmeldung.