Nachträgliche Freigabe für Aktivmannschaften
Die Anträge für eine nachträgliche Freigabe für Aktivmannschaften müssen auch innerhalb der Wechselperioden bei der Verbandsgeschäftsstelle eingegangen sein.
Geben Sie dabei neben Vorname und Nachname auch das Geburtsdatum des Spielers an, da er sonst in der Datenbank nicht gefunden werden kann.
Die nachträgliche Freigabe kann nach Abschluss des Vereinswechsels auch vom aufnehmenden Verein mittels Pass-Online gestellt werden. Hierzu muss dem antragestellenden Verein jedoch die schriftliche nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins oder ein entsprechender Zahlungsnachweis (gilt nur in Wechselperiode 1) vorliegen.
Nachträgliche Zustimmungen die außerhalb der Wechselperioden bzw. zu spät eingereicht werden, können nicht zu Gunsten des Spielers berücksichtigt werden.