Weitere mögliche Finanzhilfen für Vereine
Grundsätzlich sind Vereine auch für die Finanzhilfen des Bundes für Unternehmen antragsberechtigt. Es muss aber in jedem Fall individuell geprüft werden, ob die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Wichtig: Nur Steuerberater können hier Anträge stellen. Vereine müssen sich also mit ihrem Steuerberater in Verbindung setzen, damit dieser die Antragsberechtigung prüft und dann auch einen Antrag stellt.
Die Antragsfrist wurde mittlerweile (vom 31.12.20) auf 31.01.2021 angepasst.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Bundeshilfen:
Überbrückungshilfe II
November-, Dezember- und Neustarthilfe
Erstellt/Stand:
18.12.2020, 15:36Uhr