Bildungszeitgesetz
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen.
Der Badische Sportbund Freiburg e.V. ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt. Da die Trainerausbildung in Kooperation mit dem Badischen Sportbund Freiburg stattfindet, können ehrenamtlich Tätige für die Trainer C und B Ausbildung Bildungsurlaub beantragen. Seit dem 01.01.2020 ist dies auch für die dreitägigen Fortbildungen zur Lizenzverlängerung möglich.
Weitere Informationen findet ihr direkt beim Badischen Sportbund.
Der Badische Sportbund Freiburg e.V. ist als Bildungsträger im Sinne des Bildungszeitgesetzes offiziell anerkannt. Da die Trainerausbildung in Kooperation mit dem Badischen Sportbund Freiburg stattfindet, können ehrenamtlich Tätige für die Trainer C und B Ausbildung Bildungsurlaub beantragen. Seit dem 01.01.2020 ist dies auch für die dreitägigen Fortbildungen zur Lizenzverlängerung möglich.
Weitere Informationen findet ihr direkt beim Badischen Sportbund.
Erstellt/Stand:
02.04.2020, 10:00Uhr