Spielerpass
Nach Erhalt der Abmeldung ist der abgebende Verein verpflichtet, den vollständig ausgefüllten Spielerpass innerhalb von 14 Tagen an die Verbandsgeschäftsstelle zu senden. Wichtig: Das Abmeldedatum und das Datum des letzten Spiels (bzw. die Bestätigung, dass der Spieler länger als 6 Monate nicht gespielt hat), sind die Berechnungsgrundlage für das neue Spielrecht. Befindet sich der ausgefüllte Spielerpass bereits auf der Geschäftsstelle, sind die Angaben unwiderruflich maßgebend. Stimmt die Eintragung bezüglich des Abmeldedatums auf dem Spielerpass mit einem zusätzlich eingereichten Einschreibebeleg nicht überein, wird das früheste Abmeldedatum zur Berechnung der Wartefrist herangezogen. Der Beginn der Wartefrist ist der Tag nach der Abmeldung. Der Spielerpass muss im Orignal eingereicht werden, soweit die Angaben nicht im "PassOnline"-Verfahren erfolgen.