Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ergänzend zu den umfassenden Unterstützungen, die von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden, ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, dass die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend gestundet werden. Eine Stundung der Beiträge zu den erleichterten Bedingungen ist vorerst für die Monate März und April vorgesehen und grundsätzlich nur dann möglich, wenn alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung ausgeschöpft sind.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV):
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV):
https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp
Erstellt/Stand:
26.03.2020, 18:00Uhr