
Neue Abmeldefrist im Jugendbereich: 30.6.
DruckversionPDF-Version04.06.2013 | 9:39 Uhr
Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 26./27.04.2013 die Änderung der Abmeldefrist in der Jugendordnung § 7 Vereinswechsel beschlossen.
Das bisherige Datum wurde vom 15.07. auf den 30.06 den Regelungen der Aktiven angepasst.
Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. Die Vereine wurde hierüber bereits per E-Postfach und in AMonline informiert.
Das bisherige Datum wurde vom 15.07. auf den 30.06 den Regelungen der Aktiven angepasst.
Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. Die Vereine wurde hierüber bereits per E-Postfach und in AMonline informiert.
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