
Neue Abmeldefrist im Jugendbereich: 30.6.
04.06.2013
Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 26./27.04.2013 die Änderung der Abmeldefrist in der Jugendordnung § 7 Vereinswechsel beschlossen.
Das bisherige Datum wurde vom 15.07. auf den 30.06 den Regelungen der Aktiven angepasst.
Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. Die Vereine wurde hierüber bereits per E-Postfach und in AMonline [1]informiert.
Das bisherige Datum wurde vom 15.07. auf den 30.06 den Regelungen der Aktiven angepasst.
Die Regelung tritt ab sofort in Kraft. Die Vereine wurde hierüber bereits per E-Postfach und in AMonline [1]informiert.