
Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter strengen Auflagen möglich
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08.05.2020 | 13:15 Uhr
+++ Update 10.5.2020 +++ Das Kultusministerium hat eine Verordnung für Sportstätten erlassen, diese finden Sie hier.
+++ Update 9.5.2020 | 16:30 +++ Die Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist inzwischen veröffentlicht. Informationen zum Sporttreiben im Freien finden Sie hier.
+++ 8.5.2020 | 13.15 Uhr +++ Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Mittwoch offiziell die Öffnung der Freiluft-Sportanlagen für kommende Woche (11.5.) angekündigt. Unter welchen Voraussetzungen und Auflagen dies geschehen soll, wurde am Donnerstag durch eine Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus und Sport konkretisiert.
Die entsprechende Änderung der Corona-Verordnung liegt allerdings noch nicht vor, dies soll im Laufe des Freitag oder am Samstag erfolgen. Im Folgenden haben wir deshalb die Informationen des Kulitusministeriums zusammengestellt:
+++ Auszug aus der Pressemittelung des KM vom 7.5.2020 +++
Breiten- und Leistungssport ist im Freien und unter strengen Infektionsschutzvorgaben voraussichtlich ab 11. Mai wieder möglich.
...
Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien – sogenannte Freiluftsportanlagen – hat das Kultusministerium ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen: Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen: Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.
+++ Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier +++
Somit ist ein Trainingsbetrieb im Fußball zwar möglich, aber mit starken Einschränkungen und Auflagen. Die Gesundheit aller am Trainingsbetrieb Beteiligten sowie die Eindämmung der COVID-19-Pandemie müssen weiterhin oberste Priorität besitzen.
Wir appellieren nachdrücklich an alle Vereine, die genannten Bedingungen streng einzuhalten. Darüber hinaus müssen Vereine vor Ort (mit ihrer Kommune) sicherstellen, dass der Trainingsbetrieb behördlich gestattet ist.
Vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) wurde in Anlehnung an die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) entwickelten Leitpunkte ein Leitfaden zur „Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Amateurfußball“ entwickelt. Diesen finden Sie hier
+++ Update 9.5.2020 | 16:30 +++ Die Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist inzwischen veröffentlicht. Informationen zum Sporttreiben im Freien finden Sie hier.
+++ 8.5.2020 | 13.15 Uhr +++ Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Mittwoch offiziell die Öffnung der Freiluft-Sportanlagen für kommende Woche (11.5.) angekündigt. Unter welchen Voraussetzungen und Auflagen dies geschehen soll, wurde am Donnerstag durch eine Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus und Sport konkretisiert.
Die entsprechende Änderung der Corona-Verordnung liegt allerdings noch nicht vor, dies soll im Laufe des Freitag oder am Samstag erfolgen. Im Folgenden haben wir deshalb die Informationen des Kulitusministeriums zusammengestellt:
+++ Auszug aus der Pressemittelung des KM vom 7.5.2020 +++
Breiten- und Leistungssport ist im Freien und unter strengen Infektionsschutzvorgaben voraussichtlich ab 11. Mai wieder möglich.
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Für den Wiedereinstieg im Breiten- und Leistungssport im öffentlichen Raum und auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten im Freien – sogenannte Freiluftsportanlagen – hat das Kultusministerium ein Konzept erarbeitet. So muss während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
Ein Training von Sport- und Spielsituationen, in denen ein direkter körperlicher Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt. Trainings- und Übungseinheiten dürfen ausschließlich individuell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen: Bei größeren Trainingsflächen gilt, dass eine Trainingsgruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadratmeter zulässig ist. Die gemeinsam benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Und die Sportlerinnen und Sportler müssen sich zu Hause umziehen: Umkleiden und Sanitätsräume, insbesondere Duschräume, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme gilt nur für Toiletten, die nacheinander betreten werden sollen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Trainings- und Übungsangebote zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln verantwortlich ist.
Für Fußballmannschaften bedeutet dies konkret, dass individuell und in Kleingruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Konditions- oder Koordinationstrainings mit verschiedenen Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschussübungen.
+++ Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier +++
Somit ist ein Trainingsbetrieb im Fußball zwar möglich, aber mit starken Einschränkungen und Auflagen. Die Gesundheit aller am Trainingsbetrieb Beteiligten sowie die Eindämmung der COVID-19-Pandemie müssen weiterhin oberste Priorität besitzen.
Wir appellieren nachdrücklich an alle Vereine, die genannten Bedingungen streng einzuhalten. Darüber hinaus müssen Vereine vor Ort (mit ihrer Kommune) sicherstellen, dass der Trainingsbetrieb behördlich gestattet ist.
Vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) wurde in Anlehnung an die vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) entwickelten Leitpunkte ein Leitfaden zur „Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Amateurfußball“ entwickelt. Diesen finden Sie hier
Nachrichtenart:
Coronavirus
/ © SBFV