Wechselperiode II endet am 31. Januar um 24 Uhr
DruckversionPDF-Version30.01.2014 | 12:43 Uhr
Die Wechselperiode II endet genau wie bei den Profifußballern auch für Vertragsspieler und Amateure am Freitag, den 31. Januar 2014 um 24:00 Uhr.
Um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Punktspiele zu erhalten, müssen der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes bis Freitagnacht 24 Uhr sämtliche Unterlagen vorliegen. Bei einem Vereinswechsel sind dies der Spielgenehmigungsantrag, die nachträgliche Freigabe, sowie Vertragsauflösungen und/oder Verträge.
Zu beachten ist, dass nicht der Poststempel maßgebend ist, sondern der Eingang der Unterlagen auf der Geschäftsstelle. Dies ist auch per Faxversand an die Nummer 0761-28269 19 möglich.
Bei allen Passanträgen, die danach, also ab dem 01.02. eingehen, ist eine Wartefrist zu berechnen. Auch nachträgliche Zustimmungen, die ab dem 01.02. eingehen, können für das Wechselverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Einbezogen in diese Regelungen ist der ältere A-Junioren- (Jg. 1995) und der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang (Jg. 1997). Nicht betroffen ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren-Jahrgang (1996), sowie denm jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (1998) abwärts. Hier sind die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).
Weitere Informationen finden Sie hier
Um im Falle einer Freigabe das sofortige Spielrecht für Punktspiele zu erhalten, müssen der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes bis Freitagnacht 24 Uhr sämtliche Unterlagen vorliegen. Bei einem Vereinswechsel sind dies der Spielgenehmigungsantrag, die nachträgliche Freigabe, sowie Vertragsauflösungen und/oder Verträge.
Zu beachten ist, dass nicht der Poststempel maßgebend ist, sondern der Eingang der Unterlagen auf der Geschäftsstelle. Dies ist auch per Faxversand an die Nummer 0761-28269 19 möglich.
Bei allen Passanträgen, die danach, also ab dem 01.02. eingehen, ist eine Wartefrist zu berechnen. Auch nachträgliche Zustimmungen, die ab dem 01.02. eingehen, können für das Wechselverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Einbezogen in diese Regelungen ist der ältere A-Junioren- (Jg. 1995) und der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang (Jg. 1997). Nicht betroffen ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren-Jahrgang (1996), sowie denm jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (1998) abwärts. Hier sind die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).
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