Wechselperiode II - 1.1.-31.1.
DruckversionPDF-VersionZur Wechselperiode II möchten wir Ihnen einige Hinweise geben:
- Die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen.
- Der Antrag auf Vereinswechsel muss bis zum 31.1. bei der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
- Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. auf der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
- In der Wechselperiode II kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigung ersetzt werden.
- Die Abmeldung muss bis zum 31.12. erfolgen.
- Der Antrag auf Vereinswechsel muss bis zum 31.1. bei der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
- Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.1. auf der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
- In der Wechselperiode II kann die Zustimmung nicht durch die Zahlung der Entschädigung ersetzt werden.
Die Spielerlaubnis wird ab dem Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens ab dem 1.1. erteilt, wenn der abgebende Verein dem Wechsel zustimmt.
Stimmt der abgebende Verein dem Wechsel nicht zu, kann frühestens 6 Monate nach dem Tag des letzten Spieles die Spielerlaubnis erteilt werden.
Auch beim Abschluß eines Vertrages als Vertragsspieler ist die Zustimmung des abgebenden Vereins notwendig.
Die Wechselperioden gelten nicht für den Juniorenbereich. Hier sind also die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).
Eine Ausnahme bilden der ältere A-Junioren und der ältere B-Juniorinnen-Jahrgang. Diese wechseln nach den Bestimmungen der Aktiven wie oben beschrieben.
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