Wichtige Infos und Erreichbarkeit Passstelle
DruckversionPDF-VersionWechselperiode I - 1.7. bis 31.8.
15.06.2018 | 6:30 Uhr
Möchte ein Spieler innerhalb der Wechselperiode I (1. Juli – 31. August) im Aktiv-Bereich seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens zum 30. Juni nachweisbar abmelden.
Vereine, die für das DFBnet-Modul „Passantrag Online“ registriert sind, können über das Modul eine stellvertretende Abmeldung für den Spieler vornehmen. Wichtig: Voraussetzung für die Online-Beantragung ist jedoch, dass dem antragstellenden Verein die schriftliche Einwilligung des Spielers bzw. eines gesetzlichen Vertreters (bei Minderjährigen) vorliegt!
Der Vereinswechselantrag mit Unterlagen muss bis zum 31.8. bei der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich oder per DFBnet).
Eine fehlende Zustimmung des Abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden. Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. vorliegen.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z.
Der in den Monaten Juni bis Oktober auftretende erhöhte Arbeitsanfall in der SBFV-Passstelle führt zu unvermeidbaren zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der Passvorgänge. Um dennoch eine zügige und reibungslose Bearbeitung im Interesse aller Vereine zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der telefonischen Anfragen, die den Arbeitsablauf unterbrechen, unabdingbar.
Aus diesem Grund ist die Passstelle in der Zeit vom 18. Juni bis 28. September 2018 von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Vereine, die für das DFBnet-Modul „Passantrag Online“ registriert sind, können über das Modul eine stellvertretende Abmeldung für den Spieler vornehmen. Wichtig: Voraussetzung für die Online-Beantragung ist jedoch, dass dem antragstellenden Verein die schriftliche Einwilligung des Spielers bzw. eines gesetzlichen Vertreters (bei Minderjährigen) vorliegt!
Der Vereinswechselantrag mit Unterlagen muss bis zum 31.8. bei der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich oder per DFBnet).
Eine fehlende Zustimmung des Abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden. Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31.8. vorliegen.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z.
Der in den Monaten Juni bis Oktober auftretende erhöhte Arbeitsanfall in der SBFV-Passstelle führt zu unvermeidbaren zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der Passvorgänge. Um dennoch eine zügige und reibungslose Bearbeitung im Interesse aller Vereine zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der telefonischen Anfragen, die den Arbeitsablauf unterbrechen, unabdingbar.
Aus diesem Grund ist die Passstelle in der Zeit vom 18. Juni bis 28. September 2018 von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
/ © SBFV