Antragstellung Online
DruckversionPDF-VersionPass-Online Antragstellung
Seit der Einführung des DFBnet Moduls Pass-Online haben die Vereine die Möglichkeit, Anträge auf elektronischem Weg bei der Passstelle einzureichen.
Der Verein benötigt hierfür eine besondere Kennung, die mit dem Formular (Passantrag Online) beantragt werden kann.
Aktuell stehen Ihnen mittels Pass-Online folgende Funktionen zur Auswahl:
- Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis
- Beantragung eines regionalen Vereinswechsels (Wechsel innerhalb des SBFV)
- Beantragung eines überregionalen Vereinswechsels (Wechsel von einem anderen Landesverband zu einem Verein des SBFV). Beim überregionalen Vereinswechsel ist keine stellvertretende Abmeldung/Abmeldung durch den aufnehmenden Verein möglich!
- Beantragung eines internationalen Vereinswechsels
- Abmeldung eigener Spieler/-innen
- Beantragung der nachträglichen Zustimmung (kann nur vom aufnehmenden Verein beantragt werden)
Wichtiger Hinweis:
Mit der Beantragung DFBnet Pass Online sind Sie dazu verpflichtet, den unterzeichneten Original-Antrag, sowie die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen für einen Zeitraum vom mindestens zwei Jahren aufzubewahren und auf Anforderung dem SBFV vorzulegen (siehe auch Spielordnung § 16a).
Seit der Einführung des DFBnet Moduls Pass-Online haben die Vereine die Möglichkeit, Anträge auf elektronischem Weg bei der Passstelle einzureichen.
Der Verein benötigt hierfür eine besondere Kennung, die mit dem Formular (Passantrag Online) beantragt werden kann.
Aktuell stehen Ihnen mittels Pass-Online folgende Funktionen zur Auswahl:
- Beantragung einer erstmaligen Spielerlaubnis
- Beantragung eines regionalen Vereinswechsels (Wechsel innerhalb des SBFV)
- Beantragung eines überregionalen Vereinswechsels (Wechsel von einem anderen Landesverband zu einem Verein des SBFV). Beim überregionalen Vereinswechsel ist keine stellvertretende Abmeldung/Abmeldung durch den aufnehmenden Verein möglich!
- Beantragung eines internationalen Vereinswechsels
- Abmeldung eigener Spieler/-innen
- Beantragung der nachträglichen Zustimmung (kann nur vom aufnehmenden Verein beantragt werden)
Wichtiger Hinweis:
Mit der Beantragung DFBnet Pass Online sind Sie dazu verpflichtet, den unterzeichneten Original-Antrag, sowie die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen für einen Zeitraum vom mindestens zwei Jahren aufzubewahren und auf Anforderung dem SBFV vorzulegen (siehe auch Spielordnung § 16a).