Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2014/2015
21.07.2015
Der Vorstand des Ligaverbandes hat die Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2014/2015 erlassen.
Die Richtlinien wurden in den Offiziellen Mitteilungen des DFB Nr. 4 vom 30.06.2015 veröffentlicht.
Diese sind als pdf-Datei beigefügt.
Wir weisen die Vereine ausdrücklich darauf hin, dass Ansprüche auf eine eventuelle Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2015 geltend gemacht werden müssen (Ausschlussfrist).
Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband (SBFV), dem Ligaverband oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.
Nachrichtenart:
Verbandsvorstand
Geschäftsstelle