Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2012/2013
09.07.2013
Der Vorstand des Ligaverbandes hat die Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2012/2013 erlassen. Die Richtlinien wurden in den Offiziellen Mitteilungen des DFB Nr. 4 vom 30.06.2013 veröffentlicht. Diese sind als pdf-Datei beigefügt.
Wir weisen die Vereine ausdrücklich darauf hin, dass Ansprüche auf eine eventuelle Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2013 geltend gemacht werden müssen (Ausschlussfrist).
Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband (SBFV), dem Ligaverband oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.
Wir weisen die Vereine ausdrücklich darauf hin, dass Ansprüche auf eine eventuelle Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2013 geltend gemacht werden müssen (Ausschlussfrist).
Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband (SBFV), dem Ligaverband oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.
Nachrichtenart:
Verbandsvorstand
Geschäftsstelle