
Minijob-Reform 2013
DruckversionPDF-Version26.11.2012 | 10:00 Uhr
Endlich ist Schluss mit der seit Monaten laufenden Diskussion, ob nun die Minijob-Reform realisiert werden kann oder nicht. Der Bundesrat hat knapp fünf Wochen vor dem Jahreswechsel am 23.11.2012 seine Zustimmung zum „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ gegeben. Vereine/Verbände in ihrer Arbeitgeberstellung sollten sich sehr schnell auf diese (durchaus interessanten) Neuvorgaben einstellen.
Sie sollten wissen: Kernpunkt dieser Minijob-Reform ist nicht nur die Anhebung der seit 2003 geltenden Minijob-Grenze von 400 Euro auf nun 450 Euro. Gleichzeitig wird auch der Entgeltkorridor für die sog. Gleitzonenregelung angehoben. Dies bedeutet, dass Beschäftigte in den Vereinen/Verbänden mit einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Entgelt zwischen 450,01 Euro und 850 Euro sich mit der reduzierten Berechnungsgrundlage für entsprechende Gehaltsabrechnungen auch wiederum vertraut machen müssen.
Einen ausführlichen Artikel von Prof. Dr. Gerhard Geckle zum Theam finden Sie hier
Sie sollten wissen: Kernpunkt dieser Minijob-Reform ist nicht nur die Anhebung der seit 2003 geltenden Minijob-Grenze von 400 Euro auf nun 450 Euro. Gleichzeitig wird auch der Entgeltkorridor für die sog. Gleitzonenregelung angehoben. Dies bedeutet, dass Beschäftigte in den Vereinen/Verbänden mit einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Entgelt zwischen 450,01 Euro und 850 Euro sich mit der reduzierten Berechnungsgrundlage für entsprechende Gehaltsabrechnungen auch wiederum vertraut machen müssen.
Einen ausführlichen Artikel von Prof. Dr. Gerhard Geckle zum Theam finden Sie hier
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