Gebührenbefreiung für Führungszeugnisse
DruckversionPDF-Version13.07.2012 | 7:23 Uhr
Das Bundesamt für Justiz hat am 6. Juni 2012 klargestellt, dass bei Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses keine Gebührenpflicht entsteht, wenn dies mit Rücksicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen oder aus Billigkeitsgründen (besonderer Verwendungszweck) geboten erscheint.
Ein besonderer Verwendungszweck liegt regelmäßig vor, wenn ein Führungszeugnis zum Zweck des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.
Ein Merkblatt zu diesem Thema finden Sie im Anhang.
Ein besonderer Verwendungszweck liegt regelmäßig vor, wenn ein Führungszeugnis zum Zweck des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt wird.
Ein Merkblatt zu diesem Thema finden Sie im Anhang.
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