
Korrektur der Ausbildungsentschädigungen
DruckversionPDF-Version29.06.2012 | 12:15 Uhr
Im Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes wurden die Ausbildungsentschädigungen im Amateurbereich neu geregelt. Der allgemeinverbindliche Teil der DFB-Spielordnung erfuhr bereits eine entsprechende Änderung, die am 1. Juli 2012 in Kraft treten wird. Der Vorstand des Südbadischen Fußballverbandes hat diese Regelung nun im schriftlichen Umlaufverfahren verabschiedet, sodass die Neuerungen auch in die SBFV-Spielordnung übernommen werden.
Insgesamt werden die Ausbildungsentschädigungen für Vereinswechsel ab der anstehenden Wechselperiode I zwischen Regionalliga und Kreisliga A jeweils um eine Stufe nach unten korrigiert. So beträgt zum Beispiel ein Wechsel zu einem Verbandsligisten nicht mehr 2.500 Euro, sondern nur noch 1.500 Euro (bisher Landesliga). Bei der Landesliga sind es demzufolge 750 Euro (bisher Bezirksliga). Gleichgeschaltet werden die Kreisligen A, B, und C mit jeweils 250 Euro.
Die angepassten Beträge gelten bereits für ALLE Vereinswechsel von Amateuren im Hinblick auf die kommende Spielzeit 2012/2013. Dies ergibt sich daraus, dass bei Abmeldung zum 30.6. und Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. eine Spielberechtigung für Pflichtspiele frühestens zum 01.7. erteilt werden kann.
Die neuen Grundbeträge lauten wie folgt:
Den genauen Wortlaut der Änderungen wurden in den Amtlichen Mitteilungen am 29.06.2012 veröffentlicht. Diese Veröffentlichung finden Sie hier
Insgesamt werden die Ausbildungsentschädigungen für Vereinswechsel ab der anstehenden Wechselperiode I zwischen Regionalliga und Kreisliga A jeweils um eine Stufe nach unten korrigiert. So beträgt zum Beispiel ein Wechsel zu einem Verbandsligisten nicht mehr 2.500 Euro, sondern nur noch 1.500 Euro (bisher Landesliga). Bei der Landesliga sind es demzufolge 750 Euro (bisher Bezirksliga). Gleichgeschaltet werden die Kreisligen A, B, und C mit jeweils 250 Euro.
Die angepassten Beträge gelten bereits für ALLE Vereinswechsel von Amateuren im Hinblick auf die kommende Spielzeit 2012/2013. Dies ergibt sich daraus, dass bei Abmeldung zum 30.6. und Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. eine Spielberechtigung für Pflichtspiele frühestens zum 01.7. erteilt werden kann.
Die neuen Grundbeträge lauten wie folgt:
1./2. Bundesliga und 3. Liga | 5.000 € |
Regionalliga | 3.750 € |
Oberliga | 2.500 € |
Verbandsliga | 1.500 € |
Landesliga | 750 € |
Bezirksliga | 500 € |
ab Kreisliga A | 250 € |
Den genauen Wortlaut der Änderungen wurden in den Amtlichen Mitteilungen am 29.06.2012 veröffentlicht. Diese Veröffentlichung finden Sie hier
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Aktuelles
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