Wichtige Infos und Erreichbarkeit Passstelle
DruckversionPDF-VersionWechselperiode I - 1.7. bis 31.8.
22.07.2019 | 15:00 Uhr
Möchte ein Spieler innerhalb der Wechselperiode I (1. Juli – 31. August) im Aktivenbereich seinen Verein wechseln, muss er sich bei seinem bisherigen Verein als aktiver Spieler bis spätestens zum 30. Juni nachweisbar abmelden. Vereine, die für das DFBnet-Modul „Passantrag Online“ registriert sind, können über das Modul eine stellvertretende Abmeldung für den Spieler vornehmen.
Wichtig: Voraussetzung für die Online-Beantragung ist jedoch, dass dem antragstellenden Verein die schriftliche Einwilligung des Spielers bzw. eines gesetzlichen Vertreters (Minderjährigen) vorliegt!
Der Vereinswechselantrag mit Unterlagen muss bis zum 31. August bei der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich oder per DFBnet).
Besonderheiten in diesem Jahr:
Da das Fristende für die Abmeldung in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, gilt laut § 193 BGB der nachfolgende Werk- bzw. Arbeitstag als Fristende. Somit endet die Abmeldefrist am Montag, dem 1. Juli 2019, um 24 Uhr.
Da das Fristende für den Vereinswechselantrag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, gilt der nachfolgende Werk- bzw. Arbeitstag als Fristende. Somit endet die Vereinswechselperiode I am Montag, dem 2. September 2019, um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden. Auch nachträgliche Zustimmungen müssen innerhalb der Wechselperiode vorliegen.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z.
Der in den Monaten Juni bis Oktober auftretende extrem erhöhte Arbeitsanfall in der SBFV-Passstelle führt zu unvermeidbaren zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der Passvorgänge. Um dennoch eine zügige und reibungslose Bearbeitung im Interesse aller Vereine zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der telefonischen Anfragen, die den Arbeitsablauf unterbrechen, unabdingbar.
Aus diesem Grund ist die Passstelle in der Zeit vom 24. Juni bis 27. September 2019 von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Wichtig: Voraussetzung für die Online-Beantragung ist jedoch, dass dem antragstellenden Verein die schriftliche Einwilligung des Spielers bzw. eines gesetzlichen Vertreters (Minderjährigen) vorliegt!
Der Vereinswechselantrag mit Unterlagen muss bis zum 31. August bei der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich oder per DFBnet).
Besonderheiten in diesem Jahr:
Da das Fristende für die Abmeldung in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, gilt laut § 193 BGB der nachfolgende Werk- bzw. Arbeitstag als Fristende. Somit endet die Abmeldefrist am Montag, dem 1. Juli 2019, um 24 Uhr.
Da das Fristende für den Vereinswechselantrag in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, gilt der nachfolgende Werk- bzw. Arbeitstag als Fristende. Somit endet die Vereinswechselperiode I am Montag, dem 2. September 2019, um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden. Auch nachträgliche Zustimmungen müssen innerhalb der Wechselperiode vorliegen.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z.
Der in den Monaten Juni bis Oktober auftretende extrem erhöhte Arbeitsanfall in der SBFV-Passstelle führt zu unvermeidbaren zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der Passvorgänge. Um dennoch eine zügige und reibungslose Bearbeitung im Interesse aller Vereine zu gewährleisten, ist eine Reduzierung der telefonischen Anfragen, die den Arbeitsablauf unterbrechen, unabdingbar.
Aus diesem Grund ist die Passstelle in der Zeit vom 24. Juni bis 27. September 2019 von Montag bis Freitag nur in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar.
Nachrichtenart:
Aktuelles
FW / © SBFV