Wechselperiode II steht an
DruckversionPDF-Version12.12.2016 | 9:18 Uhr
In der bevorstehenden Wechselperiode II gilt es folgende zwei Daten zu beachten. Zum einen den 31. Dezember 2016, der die Frist für die Abmeldung eines Spielers ist. Zum anderen der 31. Januar 2017 (24 Uhr) in Bezug auf den Eingang von Unterlagen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Wechselanträge und auch nachträgliche Zustimmungen bei der Passstelle vorliegen. Erfolgen Abmeldungen nach dem 31.12. oder gehen Unterlagen nach dem 31.1. ein, kann in der Regel ein Spielrecht für Pflichtspiele erst zum 1.7. erteilt werden.
Wichtig ist immer die Angabe zum letzten Spiel, da spätestens 6 Monate danach ein Spielrecht erteilt wird.
In der Wechselperiode II kann im Übrigen die Nichtzustimmung zum Vereinswechsel nicht durch die Zahlung einer Ausbildungsentschädigung ersetzt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier
Wichtig ist immer die Angabe zum letzten Spiel, da spätestens 6 Monate danach ein Spielrecht erteilt wird.
In der Wechselperiode II kann im Übrigen die Nichtzustimmung zum Vereinswechsel nicht durch die Zahlung einer Ausbildungsentschädigung ersetzt werden.
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