
Wechselperiode II endet am 31.01.
DruckversionPDF-Version20.01.2011 | 0:00 Uhr
Am Montag, den 31.1.2011 um 24:00 Uhr endet die Wechselperiode II.
Die Frist gilt für nachfolgende Unterlagen:
- Spielgenehmigungsantrag
- Nachträgliche Freigabe
- Vertragsauflösungen
- Verträge
Zu beachten ist, dass nicht der Poststempel maßgebend ist, sondern der Eingang der Unterlagen auf der Geschäftsstelle. Dies ist auch per Faxversand möglich!
Bei allen Passanträgen, die danach, also ab dem 01.02. eingehen, ist eine Wartefrist zu berechnen. Auch nachträgliche Zustimmungen, die ab dem 01.02. eingehen, können für das Wechselverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Frist gilt für nachfolgende Unterlagen:
- Spielgenehmigungsantrag
- Nachträgliche Freigabe
- Vertragsauflösungen
- Verträge
Zu beachten ist, dass nicht der Poststempel maßgebend ist, sondern der Eingang der Unterlagen auf der Geschäftsstelle. Dies ist auch per Faxversand möglich!
Bei allen Passanträgen, die danach, also ab dem 01.02. eingehen, ist eine Wartefrist zu berechnen. Auch nachträgliche Zustimmungen, die ab dem 01.02. eingehen, können für das Wechselverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Thorsten Kratzner / © SBFV