Wechselperiode I steht an
DruckversionPDF-VersionInformationen zur anstehenden Wechselperiode
26.06.2020 | 11:34 Uhr
In der bevorstehenden Wechselperiode I gibt es folgende Dinge zu beachten.
Bis zum 30. Juni 2020 läuft die Frist für die Abmeldung einer Spielerin oder eines Spielers. Bis dahin muss sich eine Spielerin oder ein Spieler von einem Verein abmelden, wenn sie/er diesen verlassen möchte. Bis zum 31. August 2020 (24 Uhr) müssen Wechselanträge und nachträgliche Zustimmungen bei der Passstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
Erfolgen Abmeldungen nach dem 30. Juni 2020 oder gehen Unterlagen bzw. Anträge auf Vereinswechsel online nach dem 31. August 2020 ein, kann in der Regel kein sofortiges Spielrecht erteilt werden und der Spieler hat mit einer Wechselwartefrist zu rechnen. Wichtig ist immer die Angabe zum letzten Spiel, da spätestens 6 Monate danach ein Spielrecht erteilt wird. Ab wann die ab dem 12. März 2020 ausgesetzte Frist wieder aktiviert wird, wird auf Grund der jetzt erfolgten Lockerungen in der neuen Verordnung des Landes in den nächsten Tagen entschieden.
Zusammenfassung:
Wechselperiode I: 1. Juli bis 31. August 2020
• Die Abmeldung muss bis zum 30. Juni 2020 erfolgen.
• Der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31. August 2020 bei der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
• Eine fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden.
• Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31. August 2020 vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z.
Ansprechpartner in der Passstelle sind Brigitte Haberstroh (brigitte.haberstroh@sbfv.de | 0761-2826921) und Andreas Sutter (andreas.sutter@sbfv.de | 0761-2826913).
Bis zum 30. Juni 2020 läuft die Frist für die Abmeldung einer Spielerin oder eines Spielers. Bis dahin muss sich eine Spielerin oder ein Spieler von einem Verein abmelden, wenn sie/er diesen verlassen möchte. Bis zum 31. August 2020 (24 Uhr) müssen Wechselanträge und nachträgliche Zustimmungen bei der Passstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
Erfolgen Abmeldungen nach dem 30. Juni 2020 oder gehen Unterlagen bzw. Anträge auf Vereinswechsel online nach dem 31. August 2020 ein, kann in der Regel kein sofortiges Spielrecht erteilt werden und der Spieler hat mit einer Wechselwartefrist zu rechnen. Wichtig ist immer die Angabe zum letzten Spiel, da spätestens 6 Monate danach ein Spielrecht erteilt wird. Ab wann die ab dem 12. März 2020 ausgesetzte Frist wieder aktiviert wird, wird auf Grund der jetzt erfolgten Lockerungen in der neuen Verordnung des Landes in den nächsten Tagen entschieden.
Zusammenfassung:
Wechselperiode I: 1. Juli bis 31. August 2020
• Die Abmeldung muss bis zum 30. Juni 2020 erfolgen.
• Der Antrag mit Unterlagen muss bis zum 31. August 2020 bei der Geschäftsstelle vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
• Eine fehlende Zustimmung des abgebenden Vereins kann durch die Zahlung der Ausbildungsentschädigung nach § 16 Ziffer 3.2.1. bis 3.2.3 der Spielordnung (SpO) ersetzt werden.
• Auch nachträgliche Zustimmungen müssen bis zum 31. August 2020 vorliegen oder mittels Pass-Online gestellt werden.
Weitere Informationen rund um den Vereinswechsel finden Sie im Vereinswechsel A-Z.
Ansprechpartner in der Passstelle sind Brigitte Haberstroh (brigitte.haberstroh@sbfv.de | 0761-2826921) und Andreas Sutter (andreas.sutter@sbfv.de | 0761-2826913).
Nachrichtenart:
Aktuelles
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