
Wechselperiode I läuft bis zum 31.08.2020
DruckversionPDF-Version25.08.2020 | 15:05 Uhr
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler* (ob männlich oder weiblich), einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (2002) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2004) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtzustimmung bei Amateuren) zu erhalten.
Die Frist gilt auch für die Einreichung von nachträglichen Zustimmungen zum Vereinswechsel. Den aufnehmenden Vereinen raten wir, die rechtzeitige Einreichung durch den abgebenden Verein zu veranlassen oder die Beantragung per Pass-Online einzureichen.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle in Freiburg entscheidend ist. Fristgerechte Einsendungen sind per Passantrag-Online, E-Mail, Fax oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich.
Die Vereinswechselperiode I endet am Montag, 31. August 2020 um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
*Hinweis: Die Wechselperiode 1 wurde durch den Verbandsvorstand für Vertragsspieler bis zum 05.10.2020 verlängert (siehe Meldung vom 31.08.2020)
Die Frist gilt auch für die Einreichung von nachträglichen Zustimmungen zum Vereinswechsel. Den aufnehmenden Vereinen raten wir, die rechtzeitige Einreichung durch den abgebenden Verein zu veranlassen oder die Beantragung per Pass-Online einzureichen.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle in Freiburg entscheidend ist. Fristgerechte Einsendungen sind per Passantrag-Online, E-Mail, Fax oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich.
Die Vereinswechselperiode I endet am Montag, 31. August 2020 um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
*Hinweis: Die Wechselperiode 1 wurde durch den Verbandsvorstand für Vertragsspieler bis zum 05.10.2020 verlängert (siehe Meldung vom 31.08.2020)
Nachrichtenart:
Aktuelles
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