
Wechselperiode I endet am 31.08.2012 um 24 Uhr!
DruckversionPDF-Version27.08.2012 | 9:00 Uhr
Am Freitag, 31. August um 24 Uhr endet die Vereinswechselperiode I. Ausgenommen ist der Nachwuchsbereich bis einschließlich jüngerer A-Junioren- und jüngerer B-Mädchen-Bereich.
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich) von der dritten Liga abwärts bis hinunter zur Kreisliga C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1994) bzw. dem älteren B-Mädchen-Jahrgang (1996) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtfreigabe bei Amateuren) zu erhalten.
Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle auf in Freiburg entscheidend ist. Fristgerechte Einsendungen sind per Fax, E-Mail oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf bis Freitag, 31.8. 24 Uhr möglich.
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich) von der dritten Liga abwärts bis hinunter zur Kreisliga C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1994) bzw. dem älteren B-Mädchen-Jahrgang (1996) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtfreigabe bei Amateuren) zu erhalten.
Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle auf in Freiburg entscheidend ist. Fristgerechte Einsendungen sind per Fax, E-Mail oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf bis Freitag, 31.8. 24 Uhr möglich.
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