
Wechselperiode 1 für Vertragsspieler verlängert
DruckversionPDF-Version31.08.2020 | 13:42 Uhr
Der Verbandsvorstand hat im schriftlichen Umlaufverfahren die Wechselperiode 1 für Vertragsspieler bis zum 05.10.2020 verlängert.
Auch wenn die Meisterschaftssaison 2019/20 im Südbadischen Fußballverband zum 30.06.2020 beendet wurde, war die Verlängerung der Wechselfrist für Vertragsspieler nötig, um die überregionale Kompatibilität zu erhalten. Eine entsprechende Änderung der Spielordnung hatte der DFB bereits beschlossen, dem ist der SBFV-Vorstand nun gefolgt. Die gleiche Regelung haben beispielsweise die Nachbarverbände Baden und Württemberg eingeführt.
Für Amateurspieler*innen endet die Wechselperiode wie üblich am 31. August. Nur Anträge, die vor 24 Uhr eingehen, können bearbeitet werden.
Auch wenn die Meisterschaftssaison 2019/20 im Südbadischen Fußballverband zum 30.06.2020 beendet wurde, war die Verlängerung der Wechselfrist für Vertragsspieler nötig, um die überregionale Kompatibilität zu erhalten. Eine entsprechende Änderung der Spielordnung hatte der DFB bereits beschlossen, dem ist der SBFV-Vorstand nun gefolgt. Die gleiche Regelung haben beispielsweise die Nachbarverbände Baden und Württemberg eingeführt.
Für Amateurspieler*innen endet die Wechselperiode wie üblich am 31. August. Nur Anträge, die vor 24 Uhr eingehen, können bearbeitet werden.
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Aktuelles
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