Prämienauszahlung an Pokalteilnehmer
DruckversionPDF-VersionSBFV-Rothaus-Pokal 2017/2018
19.11.2018 | 15:04 Uhr
Seit vielen Jahren dürfen sich die Teilnehmer am SBFV-Rothaus-Pokal über Prämien aus dem Solidartopf freuen. Für die Saison 2017/2018 wurden diese nun an insgesamt 31 Vereine ausgezahlt.
Nach der für den DFB-Pokal 2018/2019 gültigen Regelung entfiel auf jeden Teilnehmer der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde aus Vermarktungserlösen ein Betrag von 166.000 Euro. Gemäß einer Solidarregelung erhielten die über die Landespokalwettbewerbe qualifizierten Vereine 121.000 Euro, so auch der SV Linx als SBFV-Rothaus-Pokalsieger 2017/2018.
Die überschüssigen 45.000 Euro wurden in Südbaden über den sogenannten Solidartopf an die Teilnehmer des SBFV-Rothaus-Pokals bis in die zweite Hauptrunde verteilt. Pro Runde wurden in diesem Jahr 9.000 Euro unter den jeweils unterlegenen Mannschaften aufgeteilt. Nach Abrechnung der DFB-Pokalspiele wurde nun die Auszahlung vorgenommen. So bekamen beispielsweise die im Achtelfinale ausgeschiedenen Vereine jeweils 1.125 Euro überwiesen.
Die Solidartopfregelung besteht in Südbaden seit vielen Jahren und wurde erstmals in der Saison 2012/2013 angewendet, um möglichst viele Amateurvereine an den DFB-Pokal-Einnahmen des südbadischen Pokalsiegers partizipieren zu lassen.
Für den laufenden Wettbewerb im SBFV-Rothaus-Pokal gilt die Solidarregelung, wonach der Pokalsieger 25 Prozent seiner DFB-Pokal-Erstrundenrundenprämie zur Verteilung über den Solidartopf an den SBFV abtritt. Die Höhe der DFB-Pokal-Erstrundenprämie legt das DFB-Präsidium jährlich vor dem Start einer DFB-Pokal-Saison fest.
Nach der für den DFB-Pokal 2018/2019 gültigen Regelung entfiel auf jeden Teilnehmer der ersten DFB-Pokal-Hauptrunde aus Vermarktungserlösen ein Betrag von 166.000 Euro. Gemäß einer Solidarregelung erhielten die über die Landespokalwettbewerbe qualifizierten Vereine 121.000 Euro, so auch der SV Linx als SBFV-Rothaus-Pokalsieger 2017/2018.
Die überschüssigen 45.000 Euro wurden in Südbaden über den sogenannten Solidartopf an die Teilnehmer des SBFV-Rothaus-Pokals bis in die zweite Hauptrunde verteilt. Pro Runde wurden in diesem Jahr 9.000 Euro unter den jeweils unterlegenen Mannschaften aufgeteilt. Nach Abrechnung der DFB-Pokalspiele wurde nun die Auszahlung vorgenommen. So bekamen beispielsweise die im Achtelfinale ausgeschiedenen Vereine jeweils 1.125 Euro überwiesen.
Die Solidartopfregelung besteht in Südbaden seit vielen Jahren und wurde erstmals in der Saison 2012/2013 angewendet, um möglichst viele Amateurvereine an den DFB-Pokal-Einnahmen des südbadischen Pokalsiegers partizipieren zu lassen.
Für den laufenden Wettbewerb im SBFV-Rothaus-Pokal gilt die Solidarregelung, wonach der Pokalsieger 25 Prozent seiner DFB-Pokal-Erstrundenrundenprämie zur Verteilung über den Solidartopf an den SBFV abtritt. Die Höhe der DFB-Pokal-Erstrundenprämie legt das DFB-Präsidium jährlich vor dem Start einer DFB-Pokal-Saison fest.
Nachrichtenart:
SBFV-Rothaus-Pokal
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