
Hinweise zur Gastspieler-Regelung
DruckversionPDF-Version25.07.2014 | 11:50 Uhr
Auf dem Verbandsjugendtag 2013 wurden einige wichtige Änderungen in den Ausführungsbestimmungen für Gastspieler in der Jugend (AB 15) beschlossen, die zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten sind. Da noch vermehrt Gastspieler-Anträge nach den alten Regelungen in der SBFV-Passstelle eingehen, möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die Änderungen hinweisen.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Die Ausführungsbestimmungen im Wortlaut finden Sie hier:
http://sbfv.de/sbfv/satz/ausfuehrungsbest
Die aktuellen Antragsformulare sowie weitere Informationen hier:
http://www.sbfv.de/fussball/vereinswechsel/jugend
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Seit dem 1. Juli kann ein Verein nur noch maximal 5 Gastspielerlaubnisse pro Altersklasse beantragen. Bisher war die Anzahl der Gastspieler nicht begrenzt.
- Des Weiteren beschränkt sich Einsatzberechtigung der Gastspieler auf die Juniorenspiele der entsprechenden Altersklasse beim aufnehmenden Verein. Gastspieler dürfen also nicht mehr -wie bisher- in der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden.
- Stehen bei überbezirklichen Spielgemeinschaften in der betreffenden Altersklasse mehr als 20 Spieler zur Verfügung, werden keine Gastspielerlaubnisse erteilt.
Die Ausführungsbestimmungen im Wortlaut finden Sie hier:
http://sbfv.de/sbfv/satz/ausfuehrungsbest
Die aktuellen Antragsformulare sowie weitere Informationen hier:
http://www.sbfv.de/fussball/vereinswechsel/jugend
Nachrichtenart:
VJA-Allgemein
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