
Die Wechselperiode II endet am Mittwoch, den 31. Januar 2018 um 24 Uhr
DruckversionPDF-VersionEnde Wechselperiode II
17.01.2018 | 8:54 Uhr
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich), einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1999) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (2001) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen und Anträge entweder mittels Pass-Online oder bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes bis spätestens Mittwoch, 31 Januar um 24:00 Uhr vorliegen müssen, um ein sofortiges Spielrecht (bei Freigabe) zu erhalten. Bei einem Vereinswechsel sind dies der Spielgenehmigungsantrag, die nachträgliche Freigabe, sowie Vertragsauflösungen und/oder Verträge.
In diesem Zusammenhang nochmal kurz der Hinweis, dass in Wechselperiode 2 der Nachweis der Zahlung der Entschädigung an den abgebenden Verein keine Korrektur des Spielrechts zur Folge hat. In Wechselperiode 2 benötigen Sie die schriftliche nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins!
Fristgerechte Einsendungen sind per Passantrag-Online, E-Mail, Fax oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich. Die Vereinswechselperiode II endet am Mittwoch, 31. Januar 2018 um 24 Uhr. Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle in Freiburg entscheidend ist.
Bei allen Passanträgen, die nach dem 31.01. eingehen, ist eine Wartefrist zu berechnen. Auch nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.01. eingehen, können für das Wechselverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren-Jahrgang (2000), sowie dem jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (2002) abwärts. Hier sind die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).
In diesem Zusammenhang nochmal kurz der Hinweis, dass in Wechselperiode 2 der Nachweis der Zahlung der Entschädigung an den abgebenden Verein keine Korrektur des Spielrechts zur Folge hat. In Wechselperiode 2 benötigen Sie die schriftliche nachträgliche Freigabe des abgebenden Vereins!
Fristgerechte Einsendungen sind per Passantrag-Online, E-Mail, Fax oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf möglich. Die Vereinswechselperiode II endet am Mittwoch, 31. Januar 2018 um 24 Uhr. Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle in Freiburg entscheidend ist.
Bei allen Passanträgen, die nach dem 31.01. eingehen, ist eine Wartefrist zu berechnen. Auch nachträgliche Zustimmungen, die nach dem 31.01. eingehen, können für das Wechselverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen ist der Nachwuchsbereich vom jüngeren A-Junioren-Jahrgang (2000), sowie dem jüngeren B-Juniorinnen-Jahrgang (2002) abwärts. Hier sind die o.g. Fristen nicht einzuhalten, die Berechnung der Spielzeit richtet sich nach den Bestimmungen der Jugendordnung (§ 7 und 8).
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