
Die Entscheidungen des Verbandsjugendtages im Überblick
DruckversionPDF-Version23.05.2013 | 11:55 Uhr
Zahlreiche Anträge der Vereine und des Verbandsjugendausschusses standen auf der Tagesordnung des Verbandsjugendtages am 20. April 2013. Dabei ist zu beachten, dass Änderungsanträge zur Jugendordnung grundsätzlich dem Verbandstag zur Verabschiedung vorgelegt werden müssen. Änderungen, die die Ausführungsbestimmungen betreffen, werden vom Verbandsvorstand behandelt.
Da der Verbandstag erst nach Beginn der Saison 2013/2014 stattfindet, können diese Änderungen frühestens zur Saison 2014/2015 in Kraft treten. Damit wichtige Änderungen bereits zur kommenden Saison umgesetzt werden können, hat der Verbandsvorstand Entscheidungen vorgezogen. Diese wurden in der letzten Woche über AMOnline veröffentlicht. Zur Verdeutlichung haben wir die einzelnen Änderungen unten zusammengefasst.
Weitere Beschlüsse sind dem Verbandstag zur Genehmigung vorzulegen und könnten im positiven Falle frühestens zur Saison 2014/2015 in Kraft treten:
Die Anträge zur Änderung von Ausführungsbestimmungen wird der Verbandsvorstand in seiner Sitzung nach dem Verbandstag behandeln:
Da der Verbandstag erst nach Beginn der Saison 2013/2014 stattfindet, können diese Änderungen frühestens zur Saison 2014/2015 in Kraft treten. Damit wichtige Änderungen bereits zur kommenden Saison umgesetzt werden können, hat der Verbandsvorstand Entscheidungen vorgezogen. Diese wurden in der letzten Woche über AMOnline veröffentlicht. Zur Verdeutlichung haben wir die einzelnen Änderungen unten zusammengefasst.
Die Entscheidungen des Verbandsjugendtags
Damit wichtige Änderungen bereits in der kommenden Saison 2013/2014 gelten können, hat der Verbandsvorstand folgende Änderungen vorgezogen:- Verlegung der Abmeldefrist vom 15.7. auf den 30.6. (§ 7 Jugendordnung)
- Spielgemeinschaft kann von vier Vereinen gebildet werden, statt bisher drei (§ 10 Jugendordnung, § 1 AB 15)
- 9er-Mannschaften bei C-Junioren unter Wegfall der 7er-Mannschaften (§ 2 und § 5 AB 13)
Weitere Beschlüsse sind dem Verbandstag zur Genehmigung vorzulegen und könnten im positiven Falle frühestens zur Saison 2014/2015 in Kraft treten:
- Pässe für F-Junioren im älteren Jahrgang (§ 6 JO)
- Zulassung von Spielgemeinschaften bei Kleinfeldmannschaften (§ 10 JO)
- Bildung von Juniorenfördergemeinschaften (§ 10a JO)
- Genehmigung von Turnieren durch Turniersachbearbeiter (§17 JO)
Die Anträge zur Änderung von Ausführungsbestimmungen wird der Verbandsvorstand in seiner Sitzung nach dem Verbandstag behandeln:
- Beschränkung auf 5 Gastspielerlaubnisse pro Altersklasse (§ 5 AB 15)
- Beschränkung der Gastspielerlaubnis auf die eigene Altersklasse (§ 7 AB 15)
- Gastspielerlaubnis für Freundschaftsspiele ab der Junioren-Oberliga (AB 15)
Nachrichtenart:
SBFV-Verbandsjugendtag
/ © SBFV