
Ausnahmeregelung zur Bildung von Spielgemeinschaften
DruckversionPDF-Version30.06.2014 | 12:56 Uhr
Der Vorstand des SBFV hat in seiner Sitzung vom 29.6.2014 eine Ausnahmeregelung für die Bildung von Spielgemeinschaften für das Jahr 2014/2015 beschlossen.
Da zahlreiche Vereine Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Mitte Mai beschlossenen Änderungen hinsichtlich der Beschränkung von Spielgemeinschaften auf zwei Mannschaften pro Altersklasse hatten, hat der Verbandsvorstand Spielgemeinschaften die Möglichkeit eröffnet, mit mehr als zwei Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Die Teilnahme am Spielbetrieb steht unter der Einschränkung, dass niedrigere Mannschaften als zweite Mannschaften kein Aufstiegsrecht haben.
Im Zuge der Gleichbehandlung aller Vereine können auch die Vereine, die bereits durch Vereinswechsel oder sonstige Dispositionen der Änderung vom Mai in vollem Umfang Rechnung getragen haben, diese Ausnahmeregelung ebenfalls in Anspruch nehmen. Passgebühren für Wechsel und Rückwechsel sowie Genehmigungsgebühren werden in diesem Fall nicht erhoben bzw. erstattet.
Da zahlreiche Vereine Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Mitte Mai beschlossenen Änderungen hinsichtlich der Beschränkung von Spielgemeinschaften auf zwei Mannschaften pro Altersklasse hatten, hat der Verbandsvorstand Spielgemeinschaften die Möglichkeit eröffnet, mit mehr als zwei Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen zu können. Die Teilnahme am Spielbetrieb steht unter der Einschränkung, dass niedrigere Mannschaften als zweite Mannschaften kein Aufstiegsrecht haben.
Im Zuge der Gleichbehandlung aller Vereine können auch die Vereine, die bereits durch Vereinswechsel oder sonstige Dispositionen der Änderung vom Mai in vollem Umfang Rechnung getragen haben, diese Ausnahmeregelung ebenfalls in Anspruch nehmen. Passgebühren für Wechsel und Rückwechsel sowie Genehmigungsgebühren werden in diesem Fall nicht erhoben bzw. erstattet.
Nachrichtenart:
Vorstand
VJA-Allgemein
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