Staffeltagung der überbez. Junioren und Juniorinnen Ligen
28.06.2012
Die Staffeltagung der überbezirklichen A-, B-, C-Junioren und B-Juniorinnen Staffeln des SBFV findet am
Sonntag, den 29.07.2012
statt.
Ort : Haus des Gastes, Titiseestraße, 79853 Saig
11:00 Uhr B-Juniorinnen Landesligen
13:00 Uhr A-, B- und C-Junioren Verbandsligen und Landesligen
Tagesordnung :
1. Begrüßung
2. Rückblick auf die Saison 2011/12 der überbez. Staffeln
3. Rückblick Junioren/-innen Verbandspokal
4. Rückblick des Strafsachenbearbeiters (H.-J- Bruder)
5. Verschiedenes – die Vereine haben das Wort
6. Besprechung der Spielpläne Saison 2012/13 (K. Schmitt / R. Müller)
Die Spielpläne können ab Dienstag, 10.07.2012 im DFBnet heruntergeladen werden. Ich würde Sie bitten zur
Terminabsprache die für Sie relevanten Spielpläne mitzubringen. Zur Besprechung der Spielpläne sollten die
Sie bitte nur Teilnehmer entsenden, die über die Platzbelegung ihres Spielortes informiert sind und entscheiden
können.
Rechzeitig zur Tagung erhalten die Vereine über das elektronische Postfach noch die Tagungsunterlagen.
Für Vereine der überbezirklichen Staffeln gilt diese Einladung als Einberufung gemäß §17 Abs. 2i) der Satzung.
Bei Fernbleiben wird auf §61 der Rechts- und Verfahrensordnung hingewiesen.
Sonntag, den 29.07.2012
statt.
Ort : Haus des Gastes, Titiseestraße, 79853 Saig
11:00 Uhr B-Juniorinnen Landesligen
13:00 Uhr A-, B- und C-Junioren Verbandsligen und Landesligen
Tagesordnung :
1. Begrüßung
2. Rückblick auf die Saison 2011/12 der überbez. Staffeln
3. Rückblick Junioren/-innen Verbandspokal
4. Rückblick des Strafsachenbearbeiters (H.-J- Bruder)
5. Verschiedenes – die Vereine haben das Wort
6. Besprechung der Spielpläne Saison 2012/13 (K. Schmitt / R. Müller)
Die Spielpläne können ab Dienstag, 10.07.2012 im DFBnet heruntergeladen werden. Ich würde Sie bitten zur
Terminabsprache die für Sie relevanten Spielpläne mitzubringen. Zur Besprechung der Spielpläne sollten die
Sie bitte nur Teilnehmer entsenden, die über die Platzbelegung ihres Spielortes informiert sind und entscheiden
können.
Rechzeitig zur Tagung erhalten die Vereine über das elektronische Postfach noch die Tagungsunterlagen.
Für Vereine der überbezirklichen Staffeln gilt diese Einladung als Einberufung gemäß §17 Abs. 2i) der Satzung.
Bei Fernbleiben wird auf §61 der Rechts- und Verfahrensordnung hingewiesen.
Nachrichtenart:
Verbandsjugendausschuss