Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler 2009/2010
23.08.2010
Wie schon in den vergangenen Jahren, wird auch 2010 eine Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler durch den DFB, bzw. den Ligaverband an die Ausbildungsvereine gezahlt.
Um die Ausbildungsentschädigung zu erhalten, müssen die betroffenen Vereine bis zum 31.12.2010 einen entsprechenden Antrag beim SBFV (Landesverband) stellen.
Die vollständigen Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung, sowie eine Übersicht der betroffenen Spieler aus der Spielzeit 2009/2010 finden Sie unter dem unten angegebenen Link (Auszug aus den "Offiziellen Mitteilungen" 06/2010 des DFB).
WICHTIG:
Ohne Antrag kann kein Anspruch auf Ausbildungsentschädigung geltend gemacht werden. Beachten Sie deshalb bitte unbedingt die Ausschlussfrist: 31.12.2010
Um die Ausbildungsentschädigung zu erhalten, müssen die betroffenen Vereine bis zum 31.12.2010 einen entsprechenden Antrag beim SBFV (Landesverband) stellen.
Die vollständigen Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung, sowie eine Übersicht der betroffenen Spieler aus der Spielzeit 2009/2010 finden Sie unter dem unten angegebenen Link (Auszug aus den "Offiziellen Mitteilungen" 06/2010 des DFB).
WICHTIG:
Ohne Antrag kann kein Anspruch auf Ausbildungsentschädigung geltend gemacht werden. Beachten Sie deshalb bitte unbedingt die Ausschlussfrist: 31.12.2010