Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung
19.09.2017
Der DFL Deutsche Fußball Liga e.V. hat die Richtlinien zur Festsetzung der Ausbildungsentschädigung für jüngere Lizenzspieler in der Spielzeit 2016/2017 erlassen.
Die Richtlinien wurden in den Offiziellen Mitteilungen des DFB Nr. 4 vom 30.06.2017 veröffentlicht. Diese sind als pdf-Datei beigefügt.
Wir weisen die Vereine ausdrücklich darauf hin, dass Ansprüche auf eine eventuelle Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2017 geltend gemacht werden müssen (Ausschlussfrist).
Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband (SBFV), dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.
Die Richtlinien wurden in den Offiziellen Mitteilungen des DFB Nr. 4 vom 30.06.2017 veröffentlicht. Diese sind als pdf-Datei beigefügt.
Wir weisen die Vereine ausdrücklich darauf hin, dass Ansprüche auf eine eventuelle Ausbildungsentschädigung bis zum 31.12.2017 geltend gemacht werden müssen (Ausschlussfrist).
Der Anspruch ist gewahrt, wenn ihn der Antragsteller bei seinem Mitgliedsverband (SBFV), dem DFL Deutsche Fußball Liga e.V. oder dem DFB rechtzeitig schriftlich geltend gemacht hat.
Nachrichtenart:
Geschäftsstelle