Ende der Vereinswechselperiode I
22.08.2013
Für die Amateure wie auch für Vertragsspieler (ob männlich oder weiblich) von der dritten Liga abwärts bis hinunter zur Kreisliga C, einschließlich dem älteren A-Junioren-Jahrgang (1995) bzw. dem älteren B-Juniorinnen-Jahrgang (1997) bedeutet dies, dass sämtliche Vereinswechselunterlagen bei der Passstelle des Südbadischen Fußballverbandes vorliegen müssen, um entweder sofortiges Spielrecht (bei Freigabe oder Vertrag) oder zumindest die Spielberechtigung für Punktespiele ab 1. November (bei Nichtfreigabe bei Amateuren) zu erhalten.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle auf in Freiburg entscheidend ist.
Fristgerechte Einsendungen sind per Fax, E-Mail oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf bis Montag, 2.9.2013 24 Uhr möglich. Da das Fristende auf einen Samstag fällt gilt der nachfolgende Werk-bzw. Arbeitstag als Fristende.Somit endet die Vereinswechselperiode I am Montag, 02. September um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen ist der Nachwuchsbereich bis einschließlich jüngerer A-Junioren- und jüngerer B-Juniorinnen-Bereich.
Hierbei gilt ganz besonders der Hinweis, dass nicht der Poststempel, sondern der tatsächliche Eingang in der Geschäftsstelle auf in Freiburg entscheidend ist.
Fristgerechte Einsendungen sind per Fax, E-Mail oder Post bzw. Briefkasten-Einwurf bis Montag, 2.9.2013 24 Uhr möglich. Da das Fristende auf einen Samstag fällt gilt der nachfolgende Werk-bzw. Arbeitstag als Fristende.Somit endet die Vereinswechselperiode I am Montag, 02. September um 24 Uhr. Später eingehende Unterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ausgenommen ist der Nachwuchsbereich bis einschließlich jüngerer A-Junioren- und jüngerer B-Juniorinnen-Bereich.
Nachrichtenart:
Geschäftsstelle