Einladung zum Verbandstag 2019
25.06.2019
Der 38. ordentliche Verbandstag des SBFV findet am Samstag, 27. Juli 2019 um 10.00 Uhr im Kultur- und Bürgerhaus in Denzlingen (Stuttgarter Str. 30, 79211 Denzlingen)
statt.
- Totenehrung
- Grußworte
2. Protokoll des Verbandstages vom 30.07.2016
3. Feststellung der Stimmberechtigten
4. Wahl des Protokollführers
5. Wahl der Wahlkommission und des Wahlleiters
6. Rechenschaftsbericht des Verbandsvorstandes und der Verbandsausschüsse
a) Bericht des Präsidenten
b) Bericht des Verbandsspielausschusses
c) Bericht des Verbandsjugendausschusses
d) Bericht des Verbandsschiedsrichterausschusses
e) Bericht des Verbandsrechtsausschusses
f) Bericht des Verbandsausschusses für Bildung und Qualifizierung
g) Bericht des Verbandsausschusses für Freizeit- und Breitensport
h) Bericht des Verbandsausschusses für Ehrenamt und soziale Aufgaben
i) Bericht des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball
7. Rechnungsberichte
a) Bericht des Schatzmeisters
b) Bericht der Revisoren
8. Entlastung des Verbandsvorstandes
9. Anträge zur Änderung der Satzung und Ordnungen
a) Anträge des Verbandsvorstandes
b) Anträge der Bezirksfußballausschüsse
c) Anträge des Verbandsjugendtages
d) Anträge der Vereine
10. Genehmigung der Haushaltspläne
11. Ehrungen
12. Wahl bzw. Bestätigung der Vorstandsmitglieder gemäß § 27 Ziffer 4 der Satzung
a) Wahl der Vorstandsmitglieder
- Präsident
- Vizepräsidenten
- Schatzmeister
- Vorsitzende der Ausschüsse
b) Bestätigung
- Vorsitzender des Verbandsschiedsrichterausschusses
- Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses
c) Wahl der Revisoren
d) Bestätigung
- des Vorsitzenden des Sportgerichts der Verbandsliga und Landesligen
- des Vorsitzenden des Sportgerichts der überbezirklichen Frauen- und Juniorenstaffeln
- der Vereinsvertreter in den überbezirklichen Spruchorganen
- der Schiedsrichtervertreter in den überbezirklichen Spruchorganen
13. Anträge
14. Anfragen und Mitteilungen
15. Ortswahl für den nächsten Verbandstag
Nach § 23 der Satzung haben die Mitglieder des Verbandsvorstandes (mit Ausnahme des Vorsitzenden des Verbandsrechtsausschusses und des Geschäftsführers), die Ehrenmitglieder und die Delegierten je eine Stimme. Die Delegiertenzahl richtet sich nach der Mitgliederzahl der Vereine. Jeder Bezirk stellt pro angefangene 1.000 Mitglieder über 18 Jahre einen Delegierten. Die Delegierten werden auf den Bezirkstagen gewählt.
Anträge der Vereine und der Bezirksfußballausschüsse bedürfen der Unterstützung der Mehrheit ihres Bezirkstages. Sie müssen 10 Tage vor dem Bezirkstag beim jeweils zuständigen Bezirksvorsitzenden eingegangen sein.
Anträge von Vereinen mit Mannschaften, deren Spielrunden über den Bezirk hinausgehen und die diese Spielrunden betreffen, werden direkt an den Verbandstag gestellt. Alle Anträge müssen 14 Tage vor dem Verbandstag auf der Verbandsgeschäftsstelle vorliegen.
Weitere Informationen, wie z.B. die Tätigkeitsberichte und die Änderungsanträge, finden Sie hier
statt.
TAGESORDNUNG
1. Eröffnung des Verbandstages- Totenehrung
- Grußworte
2. Protokoll des Verbandstages vom 30.07.2016
3. Feststellung der Stimmberechtigten
4. Wahl des Protokollführers
5. Wahl der Wahlkommission und des Wahlleiters
6. Rechenschaftsbericht des Verbandsvorstandes und der Verbandsausschüsse
a) Bericht des Präsidenten
b) Bericht des Verbandsspielausschusses
c) Bericht des Verbandsjugendausschusses
d) Bericht des Verbandsschiedsrichterausschusses
e) Bericht des Verbandsrechtsausschusses
f) Bericht des Verbandsausschusses für Bildung und Qualifizierung
g) Bericht des Verbandsausschusses für Freizeit- und Breitensport
h) Bericht des Verbandsausschusses für Ehrenamt und soziale Aufgaben
i) Bericht des Verbandsausschusses für Frauen- und Mädchenfußball
7. Rechnungsberichte
a) Bericht des Schatzmeisters
b) Bericht der Revisoren
8. Entlastung des Verbandsvorstandes
9. Anträge zur Änderung der Satzung und Ordnungen
a) Anträge des Verbandsvorstandes
b) Anträge der Bezirksfußballausschüsse
c) Anträge des Verbandsjugendtages
d) Anträge der Vereine
10. Genehmigung der Haushaltspläne
11. Ehrungen
12. Wahl bzw. Bestätigung der Vorstandsmitglieder gemäß § 27 Ziffer 4 der Satzung
a) Wahl der Vorstandsmitglieder
- Präsident
- Vizepräsidenten
- Schatzmeister
- Vorsitzende der Ausschüsse
b) Bestätigung
- Vorsitzender des Verbandsschiedsrichterausschusses
- Vorsitzender des Verbandsjugendausschusses
c) Wahl der Revisoren
d) Bestätigung
- des Vorsitzenden des Sportgerichts der Verbandsliga und Landesligen
- des Vorsitzenden des Sportgerichts der überbezirklichen Frauen- und Juniorenstaffeln
- der Vereinsvertreter in den überbezirklichen Spruchorganen
- der Schiedsrichtervertreter in den überbezirklichen Spruchorganen
13. Anträge
14. Anfragen und Mitteilungen
15. Ortswahl für den nächsten Verbandstag
Nach § 23 der Satzung haben die Mitglieder des Verbandsvorstandes (mit Ausnahme des Vorsitzenden des Verbandsrechtsausschusses und des Geschäftsführers), die Ehrenmitglieder und die Delegierten je eine Stimme. Die Delegiertenzahl richtet sich nach der Mitgliederzahl der Vereine. Jeder Bezirk stellt pro angefangene 1.000 Mitglieder über 18 Jahre einen Delegierten. Die Delegierten werden auf den Bezirkstagen gewählt.
Anträge der Vereine und der Bezirksfußballausschüsse bedürfen der Unterstützung der Mehrheit ihres Bezirkstages. Sie müssen 10 Tage vor dem Bezirkstag beim jeweils zuständigen Bezirksvorsitzenden eingegangen sein.
Anträge von Vereinen mit Mannschaften, deren Spielrunden über den Bezirk hinausgehen und die diese Spielrunden betreffen, werden direkt an den Verbandstag gestellt. Alle Anträge müssen 14 Tage vor dem Verbandstag auf der Verbandsgeschäftsstelle vorliegen.
Weitere Informationen, wie z.B. die Tätigkeitsberichte und die Änderungsanträge, finden Sie hier
Nachrichtenart:
Verbandsvorstand