Einberufung eines außerordentlichen Verbandstages
Der Verbandsvorstand hat im schriftlichen Umlaufverfahren am 18.05.2020 beschlossen, einen außerordentlichen Verbandstag einzuberufen.
Nach § 19 der SBFV-Satzung werden hiermit die Delegierten der Bezirke, der Verbandsvorstand, die Mitglieder der Verbandsausschüsse und -kommissionen, die Revisoren und die Ehrenmitglieder zu einem
außerordentlichen Verbandstag am 20. Juni 2020, 11:00 Uhr
eingeladen.
Den Mitgliedern wird gemäß Art. 2, § 5 Abs. 2 Nr.1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ermöglicht, an der Mitgliederversammlung ohne Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und Mitgliederrechte im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben.
Wichtige Gründe für die Einberufung des außerordentlichen Verbandstages sind:
1. Auswirkungen der COVID-19-Pandemie im Bereich des SBFV
a. Beratung und Beschlussfassung über Durch- und Fortführung bzw. Abbruch vom SBFV veranstalteter Verbands- und Pokalspiele
einschließlich der hierzu erforderlichen Entscheidungen über Auf- und Abstieg und hierzu gegebenenfalls notwendiger
Ordnungen des SBFV sowie erforderliche Ermächtigungen
b. Genehmigung bereits vom Verbandsvorstand beschlossener Satzungs- und Ordnungsänderungen
c. Sonstige Beschlussfassungen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, insbesondere zu wirtschaftlichen und
spieltechnischen Auswirkungen auf den Spielbetrieb
2. Hotel Sonnhalde
Abschluss eines Pachtvertrags
Nach der derzeitigen behördlichen Verfügungslage kann der außerordentliche Verbandstag nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. Der Schutz der Gesundheit der Delegierten und weiteren Teilnehmer hat oberste Priorität. Der außerordentliche Verbandstag findet deshalb als Online-Veranstaltung statt. Die Inhalte werden als Livestream zur Verfügung gestellt und die Stimmberechtigten erhalten elektronische Abstimmungsmöglichkeiten.
Die Zusammensetzung des Verbandstages, die Bestimmungen über das Stimmrecht und die Zahl der Delegierten ergeben sich aus den §§ 19 bis 25 der SBFV-Satzung. Abänderungs- und Gegenanträge der Bezirksfußballausschüsse und der Vereine sind nach § 12 der Geschäftsordnung zwei Wochen vor dem außerordentlichen Verbandstag bei der Geschäftsstelle einzureichen. Nach Abschluss dieser Frist gehen die Anträge den Mitgliedern zu.
Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 die Tagesordnung festgelegt:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Protokoll des Verbandstages vom 27.07.2019
3. Feststellung der Stimmberechtigten
4. Wahl des Protokollführers
5. Wahl der Wahlkommission und des Wahlleiters
6. Bericht zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie
7. Bestätigung von vorläufigen Änderungen der Satzung und Ordnungen
8. Beschlussfassung über Durch- und Fortführung bzw. Abbruch vom SBFV veranstalteter Verbandsspiele einschließlich
der hierzu erforderlichen Entscheidungen über Auf- und Abstieg und hierzu gegebenenfalls notwendiger Änderungen
der Ordnungen des SBFV, insbesondere der Spielordnung
9. Beschlussfassung über Durch- und Fortführung bzw. Abbruch vom SBFV veranstalteter Verbandspokalspiele einschließlich
der hierzu erforderlichen Entscheidungen über Qualifizierung für die Wettbewerbe in der nächsten Saison und hierzu
gegebenenfalls notwendiger Änderungen der Ordnungen des SBFV, insbesondere der Spielordnung.
10. Hotel Sonnhalde
a. Bericht über aktuelle Situation
b. Beschluss über den Abschluss eines Pachtvertrages
11. Anfragen und Mitteilungen
Anträge sind gemäß § 12 der Geschäftsordnung mindestens zwei Wochen vorher in Textform bei der Geschäftsstelle einzureichen.
Erste Informationen zu den technischen Voraussetzungen sind beigefügt. Detaillierte Informationen zur Anmeldung im elektronischen Online-Verfahren, zur Teilnahme an der Online-Veranstaltung sowie weitere Informationen zum Livestream und zum Abstimmungsverfahren erhalten Sie mit gesondertem Schreiben.
Weitere Informationen finden Sie in den angehängten Dateien oder hier