Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung
15.02.2011
Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 04./05.02.2011 folgende Änderungen der Rechts- und Verfahrensordnung beschlossen:
§ 46 Nichtabgabe einer Meldung oder Abgabe einer falschen Meldung
1. Die nicht rechtzeitige oder falsche Mitteilung….
2. Bewahrt ein Verein bei Beantragung einer Spielerlaubnis mittels DFBnet Pass Online den unterzeichneten Original-Antrag sowie die für eine Antragstellung erforderlichen Unterlagen nicht für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren auf oder legt er auf Anforderung die vorgenannten Unterlagen nicht dem SBFV vor, wird er mit einer Geldstrafe von € 100,00 bestraft. Außerdem ist das Spielrecht einzuziehen.
3. Die Nichtabgabe einer verlangten Meldung…..
4. bisherige Ziffer 2