Änderung der Jugendordnung § 11 Ziffer 3
07.10.2010
Der Verbandsvorstand hat im schriftlichen Umlaufverfahren einstimmig beschlossen, die Jugendordnung gemäß der Abstimmung beim Verbandsjugendtag wie nachfolgend zu ändern:
§ 11
…
3. Juniorenspieler können wahlweise in der eigenen und der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden. F- und G-Juniorenspieler des jüngeren Jahrgangs dürfen nur in ihrer eigenen Altersklasse eingesetzt werden.
§ 11
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3. Juniorenspieler können wahlweise in der eigenen und der nächsthöheren Altersklasse eingesetzt werden. F- und G-Juniorenspieler des jüngeren Jahrgangs dürfen nur in ihrer eigenen Altersklasse eingesetzt werden.